Das BG Klinikum Duisburg plant die Umsetzung der brandschutztechnischen Sanierung und Ertüchtigung des gesamten Klinikgebäudes am Standort Großenbaumer Allee 250, 47249 Duisburg. Die Umsetzung soll auf Basis der bereits erfolgten und genehmigten Entwurfsplanung aus den Jahren 2020/21 erfolgen, unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Baugesetzgebung, des genehmigten Brandschutzkonzepts sowie zur Sicherstellung und Gewährleistung der Schutzziele nach BauO NRW 2018.
Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 43.500 qm Bruttogeschossfläche (BGF). Die Realisierung soll in 4 Einzelmaßnahmen mit in sich gegliederten Bauabschnitten erfolgen. Die Fertigstellung ist geplant für 2031.Der Kostenrahmen für die Baukosten (Kostengruppen 300 und 400, DIN 276) wird seitens des Klinikums mit ca. 12,3 Mio. Euro brutto (Stand 4. Quartal 2025) prognostiziert.Inhalt dieser Ausschreibung sind die bauordnungsrechtlichen Leistungen für den Brandschutz als Planungsleistung gemäß Punkt 1.4 AHO Heft 17 für die Realisierung des Bauvorhabens. Detaillierte Hinweise sind der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieser Beschaffung ist bauordnungsrechtliche Leistungen für den Brandschutz als Planungsleistungen gemäß Punkt 1.4 AHO Heft 17 für die bauliche Umsetzung der Brandschutzsanierung am BG Klinikum Duisburg, nach der Maßgabe des mit den Verfahrensunterlagen (Angebotsphase) übermittelten Vertragsentwurfs und Leistungsbildes. Es handelt sich um einen Stufenvertrag. Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphase 5, Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphasen 6+7 (besondere Leistungen), Stufe 3- Beauftragung der Leistungsphase 8, die Beauftragung der Leistungsphasen 5-8 AHO Heft 17 in Teilen oder im Ganzen behält sich der Auftraggeber vor.
Derzeit befindet sich das Projekt bereits in der Ausführung. Das Fachplanungsteam besteht aus der Objektplanung, der technischen Ausstattung sowie einem Projektsteuerungsbüro. Aus projektorganisatorischen Gründen muss die Fachplanungsleistung Brandschutz erneut nachgelagert ausgeschrieben werden. Das Teilnahmeverfahren wird deshalb gem. § 17 Abs. 3 VgV mit einer gut 2-wöchigen Teilnahmephase durchgeführt.Die ursprüngliche Bearbeitung der brandschutztechnischen Gesamtsanierung war als Ganzes vorgesehen. Aufgrund des großen und mit den Jahren gewachsenen Klinikgebäudes ist eine ganzheitliche Ertüchtigung und Sanierung des Gebäudes in einem Zuge aus betrieblicher und organisatorischer Sicht nicht möglich und würde zu massiven betrieblichen Einschränkungen der Patientenversorgung führen. Deshalb wurde nun im Rahmen der ersten Projektphase bis zur bereits erfolgten Baugenehmigung die Brandschutzsanierung in 4 Einzelmaßnahmen aufgeteilt, deren Bauausführungen in Bauabschnitten unmittelbar nacheinander geplant sind.
Es ist ein Honorarangebot auf die Leistungen abzugeben. Für die zusammenfassende Darstellung der Kosten ist ein Kostenblatt auszufüllen. Kalkulationsgrundlage ist die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien:- Die Höchstpunktzahl (Beispiel: 100 Punkte) erhält der Bieter, der das niedrigste Angebot insgesamt (netto) abgegeben hat.- Die Bieter, deren Gesamtpreis für die Leistungen (netto) höher als das des niedrigsten Bieters liegen, werden im Verhältnis ihres Abstandes zum niedrigsten Bieter geringer bewertet. Hier wird geradlinig interpoliert.- Beispiel: Ein Angebot das 20 % über dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) liegt, erhält demnach 80 Punkte.
Die folgenden Punkte sind am Präsentationstag durch das Projektteam persönlich vorzutragen und ggf. bei Rückfragen näher zu erläutern. Zu diesem Zwecke ist eine geeignete Bildschirmpräsentation anzufertigen. Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien:Jedes unten genannte Kriterium wird mit maximal 6 und minimal 0 Punkten bewertet, wenn eine im direkten Vergleich zu anderen Bietern unzureichende, unklare, oder nachweislich falsche Erläuterung des Kriteriums erfolgt. Insgesamt können maximal 36 Punkte erreicht werden.1) Qualifikation, Erfahrung und Kompetenz des eingesetzten Projektteams2) Darstellung der Herangehensweise an das Projekt (Erkennen der Aufgabenstellung und Projektanforderungen)3) Darstellung der Koordination/ Einbindung der eigenen Leistung in die Leistungen anderer am Projektbeteiligter4) Erreichbarkeit und Projektkommunikation, Regelung bei Vertretungen5) Einschätzung des Zeitbedarfs für die Planungsphase 5 - 8 AHO Heft 17 gem. Rahmenterminplan in Bezug auf die eigenen Leistungen6) Vortrags- und Präsentationsstil, sowie Methodik, Didaktik und rhetorische Fähigkeiten
Der Teilnahmewettbewerb wird gemäß § 17 Abs. 3 VgV auf mindestens 15 Kalendertage zuzüglich Übertragungszeiten an das Amtsblatt der EU.Die hierfür erforderliche hinreichend begründete Dringlichkeit liegt vor, da Leistungen, die für den weiteren Projektfortschritt erforderlich sind, trotz vorausgegangener Beauftragung und entsprechender Abstimmungen nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen vollständig erbracht werden konnten. Der Auftraggeber hat im Vorfeld alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um eine ordnungsgemäße und fristgerechte Leistungserbringung zu ermöglichen.
Das Gesamtprojekt befindet sich bereits in der Ausführungsphase. Weitere Verzögerungen würden zu erheblichen terminlichen und wirtschaftlichen Risiken führen, da es sich um eine komplex zu organisierende Maßnahme innerhalb des Gesamtklinikums handelt.
Zur Sicherstellung des Projektfortgangs wird daher ein erneutes zweiphasiges Vergabeverfahren nach § 17 VgV durchgeführt. Die Fristen werden unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der dargestellten Dringlichkeit entsprechend verkürzt.
Es handelt sich um ein 2- stufiges Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV gemäß Abschnitt 6, § 74 VgV. Innerhalb eines Teilnahmewettbewerbs werden maximal 3 Bieter ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung mit den Bietern einzutreten.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.2. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Bewerberbogen aufgeführten Unterlagen vorzulegen. 3. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. Die Bewerber/Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen.4. Die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bewerbers/Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bewerber/Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.5. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.