Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages. Die Vergütung erfolgt über monatliche Mietraten für die Nutzung der Systeme und Software. Wartung, Tonerversorgung und sonstige Serviceleistungen werden im Pay-per-Click-Modell abgerechnet, d. h. es werden ausschließlich die tatsächlich gedruckten s/w- und Farbseiten berechnet. Ein Mindestabnahmevolumen ist nicht vorgesehen.Die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Rücknahme der Systeme (vgl. Punkt A.13 des Leistungsverzeichnisses) sind im Mietpreis enthalten. Systemumzüge während der Vertragslaufzeit werden bei Bedarf durch den Auftragnehmer durchgeführt (optionale Leistungen). Entsprechende Umzugspauschalen werden separat vergütet und nur im Bedarfsfall abgerufen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag einmalig um 12 Monate verlängern.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV.Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)
(beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung).
geforderter Mindeststandard: Bestehen/geplanter Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistung erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mitarbeitende insgesamt) (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Technischer Support) sowie zur Erreichbarkeit des technischen Supports (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind, samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und zum Referenzprojekt (Leistungszeitraum, Anzahl der installierten Systeme, Aussagekräftige Beschreibung der installierten Software). (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich).
Mindestanforderung:Mindestens drei Referenzen jeweils mit mindestens 258 installierten Systemen mit vergleichbarem Softwarepaket.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner