Die BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH (ukb) beabsichtigt, die vollständige Erbringung pathologischer Leistungen für den stationären und ambulanten Bereich extern zu vergeben. Ziel ist die kontinuierliche, qualitativ hochwertige Versorgung gemäß den Anforderungen zertifizierter Organkrebszentren. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche diagnostischen Leistungen einschließlich Schnellschnitt, Histopathologie, Zytologie, Immunhistologie und Molekularpathologie sowie die Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen. Die Leistungserbringung erfolgt (teils) vor Ort im ukb, kann zum Teil aber auch in eigenen Laboren des Auftragnehmers unter Einhaltung definierter Response-Zeiten erfolgen. Neben der medizinischen Qualität sind u.a. die Sicherstellung des laufenden Betriebs, Datenschutz, IT-Anbindung und ein tragfähiges Notfall- und Havariekonzept gefordert.
Die BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH (ukb) schreibt die Erbringung von Pathologieleistungen für ambulante und stationäre Patienten aus. Das ukb ist ein hochspezialisiertes Traumazentrum der Maximalversorgung mit 25 Fachbereichen, 730 Betten und 17 OP-Sälen. Es behandelt jährlich über 100.000 Patienten und ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme sämtlicher Pathologieleistungen, einschließlich intraoperativer Schnellschnittdiagnostik, Histopathologie, Zytopathologie, Immunhistologie, Molekularpathologie, klinischer Obduktionen und optionaler Neuropathologie. Der Auftragnehmer soll die Leistungen ab dem 01.04.2026 sach- und fachgerecht nach aktuellem medizinischem Standard erbringen und sicherstellen, dass alle Qualitätsanforderungen eines zertifizierten Organkrebszentrums erfüllt werden. Die Leistungserbringung erfolgt an mindestens zwei Anwesenheitstagen pro Woche in den Pathologie-Räumlichkeiten des ukb. Weitere Leistungen können außerhalb der Präsenzzeiten in eigenen Laboren erfolgen, unter Einhaltung der definierten Response-Zeiten für Schnellschnitte, Histologie, Zytologie, Immunhistologie und Molekularpathologie. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, qualifiziertes Personal einzusetzen. Im Rahmen eines Betriebsteilübergangs (§ 613a BGB) hat der Auftragnehmer gegenüber den Mitarbeitenden der bisherigen ukb-Pathologie die entsprechenden Arbeitgeberpflichten zu übernehmen. Zudem hat der Auftragnehmer die Anmietung von Räumlichkeiten im ukb sicherzustellen, inklusive aller erforderlichen Betriebs- und Nebenkosten. Reinigung und Abfallentsorgung der Räume obliegen dem Auftragnehmer unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Der Auftragnehmer stellt die digitale Auftragserfassung und Befundübermittlung über eine HL7-konforme Schnittstelle sicher. Notfall- und Havariekonzepte sind zu erstellen, um bei IT-Ausfällen oder Störungen eine kontinuierliche Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Teilnahme an wöchentlichen Tumorkonferenzen sowie die Erstellung von Monats- und Jahresberichten sind Bestandteil der Ausschreibung. Alle Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler werden direkt durch den Auftragnehmer abgerechnet, während die Abrechnung für GKV-Patienten über das ukb erfolgt. Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung von Geräten, Hard- und Software sowie die Sicherstellung des Datenschutzes und die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Interessierte Anbieter mit entsprechender KV-Zulassung Pathologie, Fachkompetenz, Erfahrung in zertifizierten Zentren und entsprechenden Qualitätsnachweisen (DIN EN/IEC 17020, DIN EN ISO 15189 oder vergleichbar) sind aufgefordert, in den zweistufigen Auswahlverfahren zunächst einen Teilnahmeantrag einzureichen. In der Angebotsphase werden ausgewählte Bieter eingeladen, ein Konzeptangebot einzureichen. Das Konzeptangebot soll detailliert den geordneten Leistungsübergang, die geplanten Anwesenheitstage, das Logistik- und Transportkonzept, die Einhaltung der geforderten Response-Zeiten sowie die personelle und organisatorische Sicherstellung der Leistungserbringung, insbesondere auch in Havarie- und Notfällen, beschreiben.
Zweimalige Verlängerung für jeweils ein Jahr.
Angebotspreis
Umsetzungskonzept
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).