Ziel des Projektes ist die Sicherstellung einer zukunftsfähigen, leistungsfähigen und regelkonformen Sterilgutversorgung für den Operationsbereich des BG Klinikums Bergmannstrost Halle. Daher ist ein neuer Standort für die AEMP vorzusehen. Hierzu sollen im Rahmen der Vorplanung alternative Standorte zur Neuverortung der AEMP untersucht und bewertet werden. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der untersuchten Varianten ist erforderlich. Darauf aufbauend ist eine funktionale und bauliche Konzeption der neuen AEMP unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen, effizienter Prozessabläufe, der notwendigen technischen Infrastruktur sowie der medizintechnischen Ausstattung zu erarbeiten. Weiterhin ist die logistische Anbindung, insbesondere die Transportwege zum Zentral-OP sowie zu Lagerbereichen und Aufzügen zu analysieren.Im Zuge der Neuverortung der AEMP entstehen durch den Rückbau der Bestandsanlagen freiwerdende Flächen. Der Rückbau der aktuellen AEMP ist integraler Bestandteil der beauftragten Planungsleistungen. Die Flächen sind hinsichtlich möglicher Nachnutzungen zu untersuchen und konzeptionell zu beplanen. Dabei sind sowohl betriebliche Bedarfe des Krankenhauses als auch räumliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Im Zuge der Vorplanung sind Varianten zu untersuchen, die die Grundlage für die weitere Planung bilden. Ziel ist eine ganzheitliche Planung, die sowohl die Optimierung der AEMP als auch eine sinnvolle und nachhaltige Nutzung der freiwerdenden Flächen sicherstellt.
Die Planung einer AEMP unterscheidet sich grundlegend von anderen Krankenhausbereichen, da sie kein klassischer Aufenthalts- oder Behandlungsbereich ist, sondern eine prozessgesteuerte, technisch determinierte Betriebsanlage innerhalb eines Gebäudes. Die Planungsbereiche Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Medizintechnikplanung stehen somit bei der Planung einer AEMP in einem besonders engen funktionalen, technischen und zeitlichen Zusammenhang, der über das bei üblichen Hochbauvorhaben bestehende Maß deutlich hinausgeht.Die Zusammenfassung dieser Planungsbereiche in einem einheitlichen Planungsauftrag ist daher eine logische Schlussfolgerung, sie dient vor allem der Einhaltung von Termin-, Qualitäts- und Genehmigungsanforderungen, der Sicherstellung einer integralen, widerspruchsfreien und validierbaren Planung. Vor allem aber muss die Sicherstellung des kontinuierlichen Krankenhausbetriebs unter Berücksichtigung sämtlicher Hygieneanforderungen während Planung und Umsetzung gewährleistet werden. Die Fachplanung der Anlagengruppen 1-8 der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI (2021) wird ebenfalls als ganzheitliche Planungsleistung ausgeschrieben.
siehe Dokument "2.02_Wertungsgrundlagen"
Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß dem detaillierten Leistungsbild/ Teilleistungstabelle. Die AG beabsichtigt, den AN auch mit den Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 zu beauftragen. Der Abruf erfolgt für alle Leistungsphasen einzeln. Die AG ist berechtigt einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen nicht oder nicht vollständig abrufen. Aufgrund der erforderlichen Gremienläufe kann der Abruf der nachfolgenden Stufe jeweils bis zu ca. 6 Monate dauern. Im Fall einer Unterbrechung (z.B. durch Gremienläufe) hat der AN seine Leistungen spätestens 30 Kalendertage nach Abruf der jeweiligen Leistungsstufen durch die AG fortzusetzen. Die AG ist berechtigt einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen nicht oder nicht vollständig abrufen.
Es handelt sich um ein 2- stufiges Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV gemäß Abschnitt 6, § 74 VgV. Innerhalb eines Teilnahmewettbewerbs werden maximal 3 Bieter ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung mit den Bietern einzutreten.
Vergabeportal des DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums.Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.2. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt "1.04_Teilnahmeantrag" aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Welche Unterlagen wann vorzulegen sind, ergibt sich aus der Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag (1.00).3. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. Die Bewerber/Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen.4. Die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bewerbers/Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bewerber/Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.5. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.
Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.
Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.
Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: 12
Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Berufsgruppen:Ingenieur oder Techniker für Elektrotechnik; Ingenieur oder Techniker für Versorgungstechnik; Fachingenieur für GebäudeautomationMindestanforderung: je Berufsgruppe mind. 2 Fachkräfte
Mindestanforderungen: Es sind mind. zwei Referenzen einzureichen mit den folgenden Anforderungen:- Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-5 und 8 gem. § 53 HOAI (2021)- für eine AEMP/ Sterilgutversorgung in einem Krankenhaus, Funktionsbereich Nr. 1.09.03 gemäß DIN 13080_2016-06- Baukosten in den KG 200-600 gem. DIN 276 i.H.v. mind. 2 Mio. EUR brutto- Erbringung mind. der Leistungsphasen 3-8 Bei den Referenzen nach 1. und 2. darf die Leistungsphase 8 (Inbetriebnahme) nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen worden ein. Für die Bewertung werden nicht mehr als drei Referenzen je Anforderungen nach 1. und 2. zugrunde gelegt.
Bei der Bewertung der einzureichenden Referenzen im Rahmen des Auswahlverfahrens imTeilnahmewettbewerb werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:- Das Referenzprojekt ist ein Neubau (0 Punkte), Ausbau/ Erweiterung (10 Punkte) oderUmbau/ Ersatz (20 Punkte).- Die Umsetzung erfolgte im laufenden Krankenhausbetrieb (10 Punkte)- zusätzliche Planungsleistungen, die der Bewerber im Rahmen der Referenzleistungerbracht hat: Rückbau einer AEMP aus dem Bestand (5 Punkte)- Planung einer AEMP mit mind. 50.000 STE/ Jahr (5 Punkte)- Energieeffizienz/ Medienverbräuche: Nachweisführung entsprechend ESG Standards(20 Punkte)- Die Planung erfolgte unter Einsatz der BIM-Methodik. (20 Punkte)- Die Umsetzung erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB(10 Punkte)Für einzelne Referenzen können somit bis zu 100 Wertungspunkte erreicht werden. Die höchste erreichbare Gesamtpunktzahl sind 200 Punkte.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:-"Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in" gemäß Unterabschnitt § 75 VgV-Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.Bieter haben mit dem Angebot Art und Umfang von Leistungen anzugeben, die sie an geeignete Nachunternehmer übertragen wollen. Die Eignung der Nachunternehmer ist entsprechend den ihnen übertragenen Leistungen durch geeignete Erklärungen und Belege (Eigenerklärung zur Eignung, PQ-Register, u.a.) nachzuweisen.