Im Turm 2 im Bereich der aktuellen Arztdienstzimmer im Erdgeschoss soll eine zentrale Intermediate-Care-Einheit (IMC) errichtet werden. Die IMC entlastet die Intensivstation, bietet 5 Einzelzimmer/Isolationszimmer und 7 Zweibettzimmer in unmittelbarer Nähe zur Intensivstation. Die dazugehörige Lüftungszentrale wird im darunterliegenden Gartengeschoss im Bereich von Umkleide- und Waschräumen platziert.
Bei den ausgeschriebenen Elektroinstallationsarbeiten handelt es sich um die Herstellung der Elektroanlage für eine Pflegestation IMC in der Etage EG im Turm 2 der BG-Klinik in Ludwigshafen. Ergänzend wird im GG ein Technikraum für haustechnische Anlagen eingerichtet.Die Arbeiten umfassen insbesondere Installation von Niederspannungsinstallationsanlagen und Beleuchtungsanlagen sowie im Bereich Schwachstrom die Installation von Signal- und Meldeanlagen, Antennenanlage, automatische Brandmeldeanlage und Arbeiten am EDV-Übertragungsnetz.
Gesamtangebotssumme
Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.
Es wird eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe empfohlen.
Vergabeportal des DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums.Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 16 a EU VOB/A über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)
mind. 2 Referenzen zu vergleichbaren Arbeiten im Krankenhaus im laufenden Betrieb
Mindestjahresumsatz im Durchschnitt 2.500.000 EUR netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und sonstige Schäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.
Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.
Bieter haben mit dem Angebot Art und Umfang von Leistungen anzugeben, die sie an geeignete Nachunternehmer übertragen wollen. Die Eignung der Nachunternehmer ist entsprechend den ihnen übertragenen Leistungen durch geeignete Erklärungen und Belege (Eigenerklärung zur Eignung, PQ-Register, u.a.) nachzuweisen.