Verfahrensangaben

textile Vollversorgung mit Gestellung eines Bekleidungsausgabesystems

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.08.2026
11.08.2026 12:00 Uhr
11.08.2026 12:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH
HRB 103476
Friedberger Landstraße 430
60389
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
Anke Pohl
anke.pohl@bg-kliniken.de
0049 162 4240899

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85112100-8
39518000-6
98310000-9
18300000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur textilen Vollversorgung mit Gestellung des Bekleidungsausgabesystems.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Textile Vollversorgung betrifft die Gestellung, Abholung, Aufbereitung, (Sterilisation der OP-Textilien) und Lieferung von Mietwäsche. Die Gestellung der Bekleidungsausgabesysteme betrifft die Gestellung eines beim Auftraggeber bereits installierten und zu übernehmenden Systems inkl. Wartung und Service der Systeme.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Er verlängert sich automatisch einmal um 24 Monate und danach zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber oder Auftragnehmer ihn nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums kündigt.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Friedberger Landstraße 430
60389
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Nachweis, dass das Unternehmen den Anforderungen des § 8 Abs.1 und 2 des Energieeffizienzgesetzes gerecht wird, z. B. durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats (z. B. ISO 50001:2018 oder EMAS).

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHM3YP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.

Sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, muss erklärt werden, dass unwiderruflich und unbedingt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen wird. Ein entsprechender Nachweis wird vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Schlüsselversicherung
Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Schlüsselversicherung, mit einer Deckungshöhe von mindestens. 0,5 Mio. Euro, besteht.

Versicherung Betriebsunterbrechung
Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Versicherung bzgl. Betriebsunterbrechungen, mit einer Deckungshöhe von mindestens 5,0 Mio. Euro, besteht.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;

2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;

3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);

6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung über die durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen.

Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden (Angaben sind im beigefügten Referenzbogen zu machen).

Mindestanforderungen:
Die Bieter haben mit dem Angebot mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung, nachzuweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:

- Mindestens drei Referenzaufträge, welche jeweils eine stationäre Einrichtung im Gesundheitswesen (Krankenhaus) mit mindestens 200 Betten, für das die Wäscheversorgung durchgeführt wurde/wird.
- Die drei Referenzaufträge müssen aus den letzten drei Jahren stammen, d. h. das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für das Angebot nicht länger als 36 Monate zurückliegen bzw. die Referenz muss noch aktuell laufend sein.
- Mindestvertragslaufzeit: jeweils zwei Jahre bis zum Ablauf der Frist für das Angebot.
- Die Referenz muss auf diejenige Betriebsstätte des Bieters ausgestellt sein, die zur Belieferung des Auftraggebers dieses Verfahrens vorgesehen ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung