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LUD - Umbau EG in IMC Turm 2 - Baustelleinrichtung
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.10.2025
20.10.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH
992-80310-93
Ludwig-Guttmann-Straße 13
67071
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
tobias.sperfeldt@bgu-ludwigshafen.de
0621-6810-8172

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45113000-2
45100000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Turm 2 im Bereich der aktuellen Arztdienstzimmer im Erdgeschoss soll eine zentrale Intermediate-Care-Einheit (IMC) errichtet werden. Die IMC entlastet die Intensivstation, bietet 5 Einzelzimmer/ Isolationszimmer und 7 Zweibettzimmer in unmittelbarer Nähe zur Intensivstation.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um die Herstellung der übergeordneten Baustelleneinrichtung im Außenbereich (ohne TGA) mit Außenzugang in das Gebäude in die Etagen GG und EG im Zuge des IMC-Stationumbaus im Turm 2 der BG-Klinik Ludwigshafen.

Die Baustelleneinrichtung wird im südlichen Bereich des Turm 2 auf Höhe des Gartengeschosses verortet. Die Erschließung des Erdgeschosses erfolgt über einen Treppenturm sowie einen Bauaufzug für Baumaterialien. Das Gartengeschoss wird ebenerdig erschlossen.
Die Baustellenfläche, inklusive WC, Container, Lagerfläche usw., wird umzäunt. Ein Zufahrtstor, das nach Zufahrt bzw. Betreten sofort zu schließen ist, ermöglicht den Baustellenzugang. Die Zufahrt erfolgt über die Feuerwehrumfahrt des Gebäudes. Nur die Fläche vor dem Gebäudezugang ist gepflastert, die restliche Baustellenfläche ist geschottert bzw. bewachsen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
70
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ludwig-Guttmann-Straße 13
67071
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.

Es wird eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe empfohlen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums.
Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHH5V7A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Bieter haben die Kommunikation über das Vergabeportal wie ein eigenes E-Mail-Fach regelmäßig auf eingehende Nachrichten der Vergabestelle zu überprüfen.
4. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung wird den Bietern empfohlen. Terminabsprachen müssen schriftlich erfolgen über die Vergabeplattform DTVP.
5. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).
7. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise anzufordern.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 16 a EU VOB/A über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)

Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.

Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bieter haben mit dem Angebot Art und Umfang von Leistungen anzugeben, die sie an geeignete Nachunternehmer übertragen wollen. Die Eignung der Nachunternehmer ist entsprechend den ihnen übertragenen Leistungen durch geeignete Erklärungen und Belege (Eigenerklärung zur Eignung, PQ-Register, u.a.) nachzuweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung