Im Turm 2 im Bereich der aktuellen Arztdienstzimmer im Erdgeschoss soll eine zentrale Intermediate-Care-Einheit (IMC) errichtet werden. Die IMC entlastet die Intensivstation, bietet 5 Einzelzimmer/ Isolationszimmer und 7 Zweibettzimmer in unmittelbarer Nähe zur Intensivstation.
Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um die Herstellung der übergeordneten Baustelleneinrichtung im Außenbereich (ohne TGA) mit Außenzugang in das Gebäude in die Etagen GG und EG im Zuge des IMC-Stationumbaus im Turm 2 der BG-Klinik Ludwigshafen.
Die Baustelleneinrichtung wird im südlichen Bereich des Turm 2 auf Höhe des Gartengeschosses verortet. Die Erschließung des Erdgeschosses erfolgt über einen Treppenturm sowie einen Bauaufzug für Baumaterialien. Das Gartengeschoss wird ebenerdig erschlossen.Die Baustellenfläche, inklusive WC, Container, Lagerfläche usw., wird umzäunt. Ein Zufahrtstor, das nach Zufahrt bzw. Betreten sofort zu schließen ist, ermöglicht den Baustellenzugang. Die Zufahrt erfolgt über die Feuerwehrumfahrt des Gebäudes. Nur die Fläche vor dem Gebäudezugang ist gepflastert, die restliche Baustellenfläche ist geschottert bzw. bewachsen.
Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.
Es wird eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe empfohlen.
Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums.Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. 3. Bieter haben die Kommunikation über das Vergabeportal wie ein eigenes E-Mail-Fach regelmäßig auf eingehende Nachrichten der Vergabestelle zu überprüfen. 4. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung wird den Bietern empfohlen. Terminabsprachen müssen schriftlich erfolgen über die Vergabeplattform DTVP.5. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.6. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 7. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise anzufordern.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 16 a EU VOB/A über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.
Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.
Bieter haben mit dem Angebot Art und Umfang von Leistungen anzugeben, die sie an geeignete Nachunternehmer übertragen wollen. Die Eignung der Nachunternehmer ist entsprechend den ihnen übertragenen Leistungen durch geeignete Erklärungen und Belege (Eigenerklärung zur Eignung, PQ-Register, u.a.) nachzuweisen.