Im Rahmen der Einrichtung des neuen Forschungsbaus "OPTICUM" ist die Beschaffung eines Hochleistungslasers geplant. Dieser soll künftig insbesondere zur Studie und Bereitstellung laserplasma-gestützter Röntgenstrahlung genutzt werden. Dafür sollen mehrere Beamlines im Nachgang des Lasers gebaut und betrieben werden. Durch die Position als Backend für die Laser-Infrastruktur des Labors muss der Laser einerseits hohen Anforderungen an Stabilität genügen und andererseits den Pulsparametern für effiziente Röntgenerzeugung entsprechen. Um eine zukünftige Erweiterbarkeit, auch für weitere Beamlines, zu gewährleisten soll das System modular ausgelegt sein.Die Ausschreibung umfasst dabei die drei Hauptmodule:- Laser (Modul 1)- Verstärkungseinheit (Modul 2)- Spektrale Verbreiterung und Pulsverkürzung (Modul 3)
Dabei sollen Endparameter von Pulsenergien größer 8.5mJ bei Pulswiederholraten oberhalb von 200 kHz erreicht werden. Daraus resultieren mittlere Leistungen von größer 1700W. Das Gesamtsystem muss dabei auf drei optischen Tischen platziert werden. Durch die besondere Anforderung der Erweiterbarkeit müssen auch zwischen den Einzelmodulen spezifische Parameter gewährleistet werden um z.B. den Betrieb weiterer Beamlines mit Pikosekunden-Laserpulsen oder die Verwendung als Seed/Pump für optisch-parametrische Verstärker hinreichend abzudecken. Um einen stabilen Betrieb sicherzustellen sollen die Module als Verbund von einer Firma beschafft werden. An der Leibniz Universität Hannover existiert ein System zur spektralen Verbreiterung und Komprimierung von 1ps auf unter 50fs bei einer Leistung von 500W, einer Repetitionsrate von 50kHz und 10mJ Pulsenergie. Teile dieses Systems können zur Verwendung innerhalb des neuen Lasersystems modifiziert werden.2.2 AufstellungsortDas Lasersystem ist auf optischen Tischen der Labore im Erdgeschoss des OPTICUMs aufzustellen. Am Aufstellungsort stehen folgende Zuleitungen zur Verfügung.Elektrische Anschlüsse: 1x 63A 400V, 1x32 A, 400 V Kühlwasser: 3x8kW Vorlauftemperatur 16°C, 3bar Druckdifferenz2.3 Leistungen im EinzelnenDie Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes nutzt die nachstehend definierten Kriterien. Mit dem Buchstaben A werden Ausschlusskriterien gekennzeichnet. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). Mit dem Buchstaben B werden Bewertungskriterien gekennzeichnet. Die mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien dar und erhalten eine Gewichtung.Wenn aufgelistet, werden für jedes Bewertungskriterium 0 bis 10 Punkte vergeben, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Das Feld Pflichtangaben ist vollständig auszufüllen. Wenn Felder "ja/nein" enthalten, ist hier die Angabe anzukreuzen, die angeboten wird.Parameterangaben in den Positionen 2, 3 und 4 beziehen sich auf die Ausgangsparameter des Modules. Mindestparameter sind gleichzeitig zu erreichen (z.B. in Position 4: 8.5mJ bei 200kHz).Alle Bieterangaben sind vollständig auszufüllen. Fehlende oder ungenügend beschriebene Funktionen, Eigenschaften, Leistungsdaten oder Messverfahren führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung vonBieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. Für die Beschaffung gelten die Allgemeinen Einkaufs-und Lieferbedingungen der Leibniz Universität Hannover. (Diese finden Sie unter "Vergabeunterlagen -> Vertragsbedingungen). Abweichungen bzw. eigens formulierte Einkaufs-oder Lieferbedingungen stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, welche einen zwangsweisen Ausschluss des Angebotes nach sich zieht.
Der Gesamtpreis des Angebots wird als Bewertungskriterium berücksichtigt und umfasst alle Kosten für Lieferung, Transport, Installation, Ausstattung sowie Support- und Gewährleistungsleistungen zur vollständigen Erfüllung aller im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen. Laufende Kosten, beispielsweise aus Dienstleistungen für Support oder Gewährleistung, sind nicht zulässig bzw. müssen im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag bereits im Angebot vollständig berücksichtigt und enthalten sein.Das preisgünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Ein Angebot, dessen Gesamtpreis das Doppelte des niedrigsten Angebotspreises beträgt oder überschreitet, erhält keine Punkte. Angebote, deren Preis zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem Doppelten dieses Preises liegt, erhalten eine linear berechnete Punktzahl.Der Gesamtpreis des Angebots darf eine Bruttopreisobergrenze von 2.100.000 EUR nicht überschreiten und hat sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere Transport-, Zoll- und sonstige Nebenkosten, vollständig zu umfassen. Angebote oberhalb dieser Preisobergrenze werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Als maßgeblich und verbindlich wird der zugesicherte Liefertermin an den Hauptlieferort ab möglicher Auftragserteilung gesehen. Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin vor dem 30.11.2027 liegt.
Das Angebot mit dem frühesten Liefertermin erhält die volle Punktzahl und das Angebot mit dem spätesten Liefertermin erhält 50 Punkte. Angebote, deren zugesicherter Liefertermin zwischen dem frühesten und dem spätesten Liefertermin liegen, erhalten eine linear berechnete Punktzahl.
In die Bewertung fließen die mit "B" gekennzeichneten Kriterien ein (das Nichterfüllen eines A-Kriteriums führt zum direkten Ausschluss). Werden die erwünschten Spezifikationen erreicht, werden die angegebenen Punkte vergeben, bei Abweichungen eine linear berechnete abweichende Punktzahl. Bei nicht genau spezifizierten Angaben in der Leistungsbeschreibung werden die Angebote in Relation betrachtet, wobei das Angebot mit der optimalen Lösung volle Punktzahl erhält, die davon abweichenden eine linear berechnete und dementsprechend geringere Punktzahl.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen.
Es dürfen keine wesentlichen Angebotsbestandteile nachgereicht werden, die zur Wertung des Angebots erforderlich sind (z.B. Preise oder Leistungen, die den Angebotsinhalt grundlegend verändern können).
Dem Angebot ist eine Bescheinigung über die Eintragung in das Handels- und Berufsregister beizufügen. Anerkannt werden Präqualifizierungsnachweise oder Eigenerklärungen.
Dem Angebot sind folgende Bescheinigungen beizufügen:Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;Nachweis der geleisteten Sozialversicherungsbeträge;Nachweis, dass der Bieter sich nicht in Konkurs, Liquidation oder im gerichtlichen Vergleich bzw. Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens ist, welches seine wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Anerkannt werden Präqualifizierungsnachweise oder Eigenerklärungen.
Dem Angebot sind folgende Bescheinigungen beizufügen:Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht;Erklärung, dass den Beschäftigten ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag bzw. bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestentgelt gezahlt wird.
Nachweis über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einerbranchenüblichen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden sowie für Sach- und Personenschäden.
Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit demAngebot einzureichen.
Anbieter kann als Referenz mindestens 2 ausgelieferte Systeme in den letzten 5 Jahren vorweisen die dieselben Parameter wie hier unter Rubrik 4 gefordert bei niedrigeren Repetitionsraten jedocheiner mittleren Leistung von mindestens 1kW stabil bereitstellen unter Punkt 6.9 im Leistungsverzeichnis.
Sollten Anzahlungen gewünscht bzw. vereinbart werden, so sind diese nur gegen eine für den Auftraggeber kostenlose Bankbürgschaft möglich.
Der endgültige Angebotspreis ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer, Versand und allen Leistungen anzugeben. Für die Angebote gilt eine gesamte Preisobergrenze in Höhe von 2.100.000 EUR brutto.Angebote oberhalb dieser Preisobergrenze werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.