Vergabe-Nr. 9:2026: Friholtschule in Flensburg, Leistungen von schulischen Integrationshilfen. Es werden Leistungen von insgesamt rund 1.600 Stunden in der Woche benötigt.
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen, soweit zulässig, nachzufordern.
Bieter müssen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in Schleswig-Holstein oder einem anderen Bundesland sein. Bieter, die diese Anforderung nicht erfüllen, können für diesen Auftrag nicht berücksichtigt werden.
Referenzen und bzw. oder der Nachweis von einschlägigen Erfahrungen und ausreichender Fachkunde sind erforderlich.