Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren!
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV.
Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Eignung:
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Mit dem Angebot abzugeben:
Geprüfte Erklärung ( durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) mit folgenden Punkten:
1. Nachweis, dass die Lizenzen erstmals durch Erwerb bei einem autorisierten Microsoft-Händler durch den Ersterwerber im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates der EWR mit unbefristeter zeitlicher Nutzung in den Markt gebracht wurden.
2. Nachweis der vollständigen De-Installation beim Erst- und Zwischenerwerber.
3. Abtretung der Nutzungsrechte der Erst- bzw. Zwischenerwerber.