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Verfahrensangaben

Planungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär - Sanierung ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.04.2026
29.04.2026 11:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Große Kreisstadt Schramberg, Fachbereich Umwelt und Technik
08325053-VERGABE-70
Berneckstraße 9
78713
Schramberg
Deutschland
DE135
zentrale.vergabestelle@schramberg.de
+49 742229-342

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
poststelle@rpk.bwl.de
+49 721-926-8730
+49 721-926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS und MSR nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär nach HOAI 2021

Kurze Beschreibung der Ausgangslage:
Die Große Kreisstadt Schramberg verfügt über ein stadteigenes Gymnasium mit Sporthalle und Mensa. Das Schulgebäude und die angrenzende städtische Sporthalle wurden in den Jahren 1970 bis 1972 errichtet. Dementsprechend weisen beide Gebäudebestandteile mittlerweile einen steigenden Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf. Mit dem Schulgebäude ist die in den Jahren 2006 und 2007 gebaute Mensa verbunden. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im Ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand.
Bereits seit Anfang der 2000er Jahre werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gymnasium vorgenommen. Diese erfolgten und erfolgen derzeit nicht auf Grundlage eines zu Beginn abgestimmten Maßnahmen- bzw. Sanierungsfahrplans, sondern wurden sukzessive beschlossen, geplant und durchgeführt.
Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Jahr 2010 wurden brandschutztechnische Mängel identifiziert. Infolge dessen erstellte ein Ingenieurbüro ein objektbezogenes Brandschutzkonzept zur Ertüchtigung des Brandschutzes in drei Prioritätsstufen.
Um vor Beginn der Bauarbeiten bzw. für den Eingriff in die Bausubstanz eine Übersicht über mögliche Schadstoffe zu erhalten, beauftragte die Stadt eine Schadstoffuntersuchung. Ursprünglich ging es in diesem Zusammenhang insbesondere um die KMF-Thematik, die sich beim Ausbau der abgehängten Decken abzeichnete. Nach Ausschreibung und Demontage der abgehängten Decken kamen Auffälligkeiten bei Sanitärinstallationen und weitere Schadstoffe zum Vorschein, die weitere Schadstoffprüfungen und -sanierungen (u.a. Sanierung Sanitär/Lüftung, Überarbeitung Flurwände) erfordern.
Die erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS und Elektro werden europaweit nach VgV ausgeschrieben. Es gibt bereits Teil-Vorplanungen, die in der zweiten Stufe den Bewerbern zugesandt werden. Im Ergebnis wurde auf Grundlage der Schadstoffuntersuchung festgestellt, dass die Fachräume (Chemie, Physik, Biologie) insgesamt zu sanieren sind. Die Schadstoffuntersuchungen zeigten auskunftsgemäß, dass in den Fachräumen keine Maßnahmen ohne vorherige Schadstoffsanierung sinnvollerweise erfolgen können. Dies betrifft alle Räume, in jedem Raum sind Schadstoffe anzutreffen, siehe hierzu Anlage "Präsentation Maßnahmenplan" zur Verfahrensbeschreibung. Es sind sehr hohe Summen im Bereich Schadstoff zu bearbeiten ca. 5-6 Mio. Euro, so dass die Planung hier einen Großteil der Arbeiten beanspruchen wird.

Die Sanierungen sollen in den Sommerferien 2028 beginnen und blockweise erfolgen, die Maßnahmen werden mit den Nutzern im Bestand durchgeführt, lediglich zu Beginn sollen die Container für den Block A angemietet werden, damit hier die Nutzer unterkommen. Sobald dieser fertig gestellt ist, werden die Nutzer wieder in den Bau A ziehen und der Bau B beginnt. Es handelt sich um Blöcke von A bis D.

2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im Ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand.

Für das Gesamtprojekt wurden Gesamtkosten von 37,2 Mio. EUR brutto bei einer Umsetzung über 4 Jahre veranschlagt.

Termine - vorläufig
Planungsbeginn sofort nach Beauftragung August 2026
Einreichung Förderantrag Oktober 2026
Entwurfsplanung bis Februar 2027
Einreichung Bauantrag bis April 2027
Baubeginn Juli 2028 (abhängig von Förderzusage)
Fertigstellung Dezember 2032

Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
- Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
- Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.12.2032
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berneckstraße 9
78713
Schramberg
Deutschland
DE135

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung Projektleiter*in: Referenzobjekt Generalsanierung Schul- oder Unterrichtsgebäude im laufenden Betrieb

Angabe eines durch den/die Projektleiter*in erbrachten Referenzobjektes zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS als Nachweis der Berufserfahrung des/der Projektleiter*in.
Doppelnennungen auch mit im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich.
Bei Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe geben Sie bitte die Zuordnung zum Unternehmen an. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV).
In Referenzen eingesetzte Personen sind auch für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Dies gilt gleichermaßen für Bietergemeinschaften und Eignungsleihe. Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen.
Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, werden Punkte entsprechend der angegebenen Gewichtung vergeben. (Beispiel: alle Mindestanforderungen erfüllt und Gewichtung von 10% ergeben 10 Punkte). Maximal erreichbare Punktzahl über alle Zuschlagskriterien: 100 Punkte.
Mindestanforderungen:
- Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Schul-, oder Unterrichtsgebäudes im laufenden Betrieb.
- Planung aller Anlagengruppen 1, 2, 3 nach HOAI Teil 4 § 53
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Übergabe an die Nutzenden ab 01/2016 bis zum Datum der Bekanntmachung
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht.
- Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430) mind. 1 Mio. EUR netto

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung Projektleiter*in: Referenzobjekt Generalsanierung eines Nichtwohngebäudes in mehreren Bauabschnitten

Angabe eines durch den/die Projektleiter*in erbrachten Referenzobjektes zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS als Nachweis der Berufserfahrung des/der Projektleiter*in.
Doppelnennungen auch mit im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich.
Bei Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe geben Sie bitte die Zuordnung zum Unternehmen an. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV).
In Referenzen eingesetzte Personen sind auch für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Dies gilt gleichermaßen für Bietergemeinschaften und Eignungsleihe. Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen.
Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, werden Punkte entsprechend der angegebenen Gewichtung vergeben. (Beispiel: alle Mindestanforderungen erfüllt und Gewichtung von 10% ergeben 10 Punkte). Maximal erreichbare Punktzahl über alle Zuschlagskriterien: 100 Punkte
Mindestanforderungen:
- Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Nichtwohngebäudes in mehreren Bauabschnitten
- Planung aller Anlagengruppen 1, 2, 3 nach HOAI Teil 4 § 53
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Übergabe an die Nutzenden ab 01/2016 bis zum Datum der Bekanntmachung
(mind. 1 Bauabschnitt)
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht.
- Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430) mind. 1 Mio. EUR netto

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung Projektleiter*in: Referenzobjekt öffentliche Auftraggeber nach §99 GWB

Angabe eines durch den/die Projektleiter*in erbrachten Referenzobjektes zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS als Nachweis der Berufserfahrung des/der Projektleiter*in.
Doppelnennungen auch mit im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich.
Bei Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe geben Sie bitte die Zuordnung zum Unternehmen an. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV).
In Referenzen eingesetzte Personen sind auch für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Dies gilt gleichermaßen für Bietergemeinschaften und Eignungsleihe. Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen.
Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, werden Punkte entsprechend der angegebenen Gewichtung vergeben. (Beispiel: alle Mindestanforderungen erfüllt und Gewichtung von 10% ergeben 10 Punkte). Maximal erreichbare Punktzahl über alle Zuschlagskriterien: 100 Punkte
Mindestanforderungen:
- Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB
- Referenzprojekt mind. in HZ II gem. HOAI eingeordnet.
- Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung
- Es wurden mind. 4 Leistungsphasen ab LPH 2 vollständig selbst erbracht.
- Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420 und 430) mind. 100.000 EUR netto.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes)
Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 30 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 30 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert.
Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium.
Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vorstellungsgespräch des vorgesehenen verantwortlichen Projektteams

Einschätzung der Fachkompetenz des vorgesehenen verantwortlichen Projektteams (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Bauleitung) aufgrund der Ausführungen / Antworten in einem Vorstellungsgespräch.
Die Bewertung erfolgt aufgrund der Ausführungen der einzelnen Teammitglieder (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Bauleitung) zur Vorstellung ihrer Person sowie ihrer Rolle im Rahmen der Projektbearbeitung. Darüber hinaus wird eine Erläuterung des Projektteams zur Herangehensweise an das anstehende Projekt bewertet. Die Antworten auf evtl. Rückfragen des Gremiums werden ebenfalls bewertet.
Die Ausführungen des Projektteams sollen rein verbal erfolgen. Eine digitale Präsentation ist nicht zugelassen.
Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleiter*in und stellvertretende/r Projektleiter*in nicht dieselbe Person sein.
Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vorstellungsgesprächen ist nicht möglich.
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Projektleitung, stellv. Projektleitung, Bauleitung) beim Vorstellungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss.

Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil in der Vorstellungsrunde und bei den Erläuterungen zur Herangehensweise an das anstehende Projekt aufweisen.
Zur Bewertung werden durch das Gremium bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe der Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema:
5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz.
4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz.
3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz.
2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz.
1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz.
0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar.
Die Wertungspunkte werden mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, wodurch sich die Wertungszahl für das Zuschlagskriterium ergibt. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der HLS-Planung in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung.

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer die weiteren Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH4MLY7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bewerber-/ Bietergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen und hochzuladen. Es sind dort nähere Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und der Aufgabenteilung zu machen.

Eignungsleihe:
Im Falle einer Eignungsleihe, ist die Eignung des Eignungsverleihers für den betroffenen Bereich nachzuweisen und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers mit dem Angebotsformular einzureichen. Hierfür ist Anlage 2 der Vergabeunterlagen für jedes Unternehmen, bei dem eine Eignung geliehen werden soll, auszufüllen und hochzuladen.
Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen und in Referenzen genannte Personen sind für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen.

Vergabe von Unteraufträgen:
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Die Benennung der Nachunternehmer mit entsprechender Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit Angebotsabgabe erforderlich (Anlage 3). Der Auftraggeber überprüft vor Zuschlagserteilung, ob die vorgesehenen Nachunternehmen für die zu erbringenden Teilleistungen geeignet sind und ob Gründe für einen Ausschluss vorliegen. Hierfür können weitere Angaben angefordert werden.

Weitere Hinweise zum Verfahren:
Die Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der EU-Bekanntmachung und den nachfolgend aufgeführten Unterlagen:
- Angebotsformular mit Anlagen
- Verfahrensbeschreibung
- Auswertungsmatrix
- Unterlagen zum Projekt

Angebotsformular und Angebot inkl. aller weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind zwingend vor Ablauf der vorgegebenen Einreichungsfrist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Unterzeichnung des Angebotsformulars bzw. Angebots kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Der Einreichungstermin für das Angebotsformular sowie die geltenden Bedingungen bzgl. Nachforderung von Unterlagen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen mit Termin und Uhrzeit erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung über die Vergabeplattform.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister sowie dem Handels-/ Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des bewerbenden Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist die Vergabestelle unverzüglich innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist in Textform darauf hinzuweisen.
Diesbezügliche Hinweise sind in Textform über Deutsches Vergabeportal DTVP unter "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle einzureichen. Hier sind auch alle Antworten einsehbar.
Fragen sind in Textform über das Vergabeportal an die Vergabestelle einzureichen.
Die Fragen bzw. Hinweise werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe-) rechtlichen Komplexität baldmöglichst anonymisiert beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich "Kommunikation" eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass diese Informationen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden.
Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die
E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben.
Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich "Info-Center" unter "FAQ". Bei technischen Fragen zur Bedienung des Systems können Sie ebenfalls den "Support-Center" von "cosinex" nutzen oder sich in dringenden Fällen an deren Service-Telefon unter der +49 234 298796 0 wenden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

124
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Das vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Angebotsformular ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.
Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Abgabe des Honorarangebots hat über das zur Verfügung gestellte Formular Honorarberechnung zu erfolgen. Das Formular Honorarberechnung muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden und wird nicht nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.

Interessenkonflikt:
Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Es ist zu gewährleisten, dass die Ausführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV). Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, so ist zu erläutern, inwiefern die Ausführung der Leistungen trotzdem unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Angebotsformular.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied entsprechend.
Vor Zuschlagserteilung muss ein aktueller Nachweis des Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen besteht.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten. Nachweis des besonderen Berufsstandes, gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 (1) und (3) VgV:
Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Planer_in im Bereich TA, HLS tätig zu werden. Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden.
Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Angabe von Referenzobjekten zu früher ausgeführten Aufträgen des Büros für Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS nach HOAI als Eigenerklärung im Angebotsformular. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Diese Referenz dient der Feststellung der Eignung (K.O.-Kriterium). Wird eine der Mindestanforderungen nicht abgebildet, ist die Eignung nicht gegeben.
Mindestforderungen:
- Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Nichtwohngebäudes.
- Planung aller Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht.
- Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430, 480) mind. 1 Mio. EUR netto

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Projektleiter*in, stellvertretendem/r Projektleiter*in sowie Bauleiter*in erfolgen. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleiter*in und stellvertretende/r Projektleiter*in nicht dieselbe Person sein. Die Benennung des Projektteams erfolgt mit Angebotsabgabe. Der Nachweis, dass für die Auftragsausführung im Falle einer Beauftragung ein Projektteam zur Verfügung steht, dass die o.g. Anforderungen erfüllt, erfolgt im Rahmen des Angebotsformular s über eine Eigenerklärung.
Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten:
- Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS-Planung)
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS-Planung) in der Projektleitung / Bauleitung.
- mind. 2 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS-Planung) in der stellvertretenden Projektleitung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Angabe von Referenzobjekten zu früher ausgeführten Aufträgen der Projektleitung für Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS nach HOAI als Eigenerklärung im Angebotsformular. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Als geeignet werden als Projektleitung eingesetzte Personen eingestuft, die einschlägige Berufserfahrung und mindestens eine vergleichbare wesentliche Referenz erbracht haben.
Diese Eignung ist von einer Person aus der Projektleitung/ stellvertretenden Projektleitung zu erbringen
Diese Referenz dient der Feststellung der Eignung (K.O.-Kriterium). Wird eine der Mindestanforderungen nicht abgebildet, ist die Eignung nicht gegeben.
Mindestforderungen:
- Es handelt sich um die Sanierung eines Nichtwohngebäudes.
- Planung aller Anlagengruppen 1, 2 und 3 nach HOAI Teil 4 § 53
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht.
- Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430) mind. 1 Mio. EUR netto

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Angabe von Referenzenobjekt zu früher ausgeführten Aufträgen der Bauleitung für Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS nach HOAI als Eigenerklärung im Angebotsformular. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Als geeignet werden als Bauleitung eingesetzte Personen eingestuft, die einschlägige Berufserfahrung und mindestens eine vergleichbare wesentliche Referenz erbracht haben.
Diese Eignung ist von der vorgenannten Bauleitung zu erbringen
Diese Referenz dient der Feststellung der Eignung (K.O.-Kriterium). Wird eine der Mindestanforderungen nicht abgebildet, ist die Eignung nicht gegeben.
Mindestanforderungen:
- Es handelt sich um die Sanierung eines Nichtwohngebäudes.
- Planung aller Anlagengruppen 1, 2 und 3 nach HOAI Teil 4 § 53
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung
- Es wurde mind. die Leistungsphasen 8 vollständig selbst erbracht.
- Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430) mind. 1 Mio. EUR netto

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Als geeignet werden Büros eingestuft, deren durchschnittlichen Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter*innen im Bereich Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS (inkl. Unternehmensleitung, ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung mindestens 3 betragen hat (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. VgV).
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Hier ist die Anzahl für jedes Mitglied anzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift ist sowohl im Vergabeverfahren selbst als auch bei der Vertragsabwicklung vorgeschrieben.
- DasTariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) finden Anwendung. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung