Verfahrensangaben

Digitalisierung von Bauakten

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.09.2026
30.09.2026 11:00 Uhr
30.09.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Schramberg, FB 2 Recht und Sicherheit
08325053-VERGABE-70
Berneckstraße 9
78713
Schramberg
Deutschland
DE135
zentrale.vergabestelle@schramberg.de
+49 742229342

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
poststelle@rpk.bwl.de
+49 721-926-8730
+49 721-926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79999100-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Große Kreisstadt Schramberg möchte für die Abteilung Baurecht und Bauverwaltung die bisher in Papierform aufbewahrten Akten digitalisieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zu digitalisieren sind rund 430 laufende Meter Bauakten, die derzeit in einer Hängeregistratur abgelegt sind sowie rund 190 laufende Meter Statikunterlagen in Stehordnern.
Insgesamt sind damit rund 620 laufende Meter Bauakten und Statikunterlagen im Bereich der Bauverwaltung zu digitalisieren.
Ebenso soll der Digitalisierungsprozess im besten Fall um die Anliegerakten ausgeweitet werden. Die Anliegerakten umfassen rund 38 laufende Meter und sind in Stehordnern abgelegt
Der ausgeschriebene Auftrag wird in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben.
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, innerhalb von 6 Monaten nach Vergabe der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung die ausgeschriebenen Leistungen für mindestens 400 laufende Meter Bauakten abzurufen. Eine darüber hinausgehende Abnahmemenge kann nicht garantiert werden.
Sofern ausgeschriebene Leistungen für weitere Mengen abgerufen werden, erfolgt der Abruf jeweils in Tranchen von mind. 60 laufenden Metern.
Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses sind grundsätzlich die Anforderungen des BSI der TR-03138 RESISCAN, Version 5 vom 21.11.2024 einzuhalten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
10.11.2026
31.03.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berneckstr. 9
78713
Schramberg
Deutschland
DE135

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Angebotspreis pro laufendem Meter (Mindestabnahmemenge 400 lfm)

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Angebotspreis pro laufendem Meter ergänzende Abrufe

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Servicepauschale für vorzuziehende Arbeitsaufträge

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Qualität des Umsetzungskonzeptes

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH4MG18

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

- Es gelten die Regelungen der VOL/B.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Submission wird elektronisch durchgeführt.

Die Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Anteil der Unterauftragsvergabe
Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten im Vordruck benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.

Bei elektronischer Angebotsabgabe haben Bietergemeinschaften eine Erklärung nach dem Vordruck mit dem Angebot abzugeben:
Der Bieter hat Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE

Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Mindestanforderung:
Unternehmen / Bietergemeinschaften, welche nicht über mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter verfügen, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Scannen von Bauakten (mind. 350 lfm Bauakten bzw. vollständige Bauakten einer Gemeinde / Stadt mit mind. 20.000 Einwohnern incl. Verschlagwortung nach BSI-TR-RESISCAN aus den letzten drei Jahren)
Hierzu sind drei Referenzen anzugeben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE

- Abgabe einer Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen.
- Abgabe einer Eigenerklärung mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die
engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht
besteht), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt werden.
- Abgabe einer Erklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen
/ Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU)
2022/576 vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU)
833/2014).
Diese Erklärung muss ebenso vom Unterauftragnehmer und anderen Unternehmen, bei einer Bietergemeinschaft von allen Unternehmen unterschrieben mit den Vergabeunterlagen eingereicht werden

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Eigenerklärung "Information zum Bieter", die Angaben enthält, die in der Vergabebekanntmachung über vergebene Aufträge aufzunehmen sind, ist sowohl vom Bieter sowie (falls zutreffend) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und anderen Unternehmern (Unteraufträge, Eignungsleihe) zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE
- Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister.
- Abgabe einer Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Auszug aus dem Berufs-, Handels- oder Vereinsregister

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Bestätigung über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages unter Berücksichtigung der Vorgaben nach BSI-TR-RESISCAN.

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation und Leistungsfähigkeit muss als Anlage ein Probescan der bereitgestellten Probeakte zur Prüfung der Scanqualität in Bezug auf die in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen eingereicht werden.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versiche-
rungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR [400.000,00]. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR [2] Mio.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnersich haftend

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift ist sowohl im Vergabeverfahren selbst als auch bei der Vertragsabwicklung vorgeschrieben.
- DasTariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) finden Anwendung. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung