Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179):
- Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister. Kommt das Angebot in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.
- Abgabe einer Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden.
- Abgabe einer Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen.
- Abgabe einer Eigenerklärung mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179):
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Angaben beziehen sich auf die Umsätze, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
- Abgabe einer Erklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179):
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind drei Referenzen anzugeben. Kommt das Angebot in die engere Wahl, müssen zu den benannten Referenzen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. Außerdem muss in diesem Fall der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benannt werden.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Kommt das Angebot in die engere Wahl muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte angegeben werden, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.