| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist bei uns eingegangen:
Im Titel 4.8 und im Titel 6.1 Allgemein ist unter dem Hinweis Nachhaltigkeit aufgeführt, dass bei diesem Projekt für die Baustelle Schüttmaterial und Beton mit RC-Material zu verwenden ist.
Des Weiteren ist folgender Text im Titel 6.1 aufgeführt:
Verwendung von Beton unter Einsatz von rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620, die gezielt mit CO2 beaufschlagt und carbonatisiert wurden.
- Recyclinggesteinskörnungen gemäß DIN EN 12620
- CO2-Carbonatisierung zwingend erforderlich (min 5 kg CO2 gebunden pro Tonne Material)
- Vorlage eines Nachweises über CO2-Bindung und Materialprüfung.
Die Anforderungen aus dem Vortext kann nach Rückfrage bei den Regionalen Lieferwerken nicht erfüllt werden.
Wie soll dies bei den entsprechenden Betonpositionen zur Angebotsabgabe ausgeführt werden.
Wir beantworten die Bieterfrage wie folgt:
Die Grundpositionen sind wie ausgeschrieben zu bepreisen, also mit carbonatisiertem RC-Material.
Für den Fall eingeschränkter Verfügbarkeit sehen die Vergabeunterlagen die Abweichung ausdrücklich vor: Nach den Vorbemerkungen zu Titel 4.9 und Titel 6.14 ist die Nichtverfügbarkeit vom Bieter anzukündigen und nachzuweisen; der Auftraggeber kann daraufhin ausnahmsweise die Ausführung mit RC-Material ohne Carbonatisierung zulassen.
Den Minderpreis tragen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Abschlagspositionen ein:
Pos. 4.9.10 (Ortbeton Brunnengründung), Pos. 4.9.20 (kapillarbrechende Kiesfilterschicht), Pos. 4.9.30 (Kies-Sand-Gemisch Rohrbettung) und Pos. 6.14.10 (Sauberkeitsschicht).
Für die übrigen Betonpositionen des Titels 6 ist die Carbonatisierung der Zuschläge nicht Gegenstand der jeweiligen Leistungsbeschreibung; der Hinweis Nachhaltigkeit in Titel 6.1 begründet insoweit keine gesonderte, gesondert zu vergütende Anforderung. Diese Positionen sind unverändert zu bepreisen.
Der Nachweis der eingeschränkten Verfügbarkeit ist dem Angebot beizufügen.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist bei uns eingegangen:
Das bauseits bereitgestellte geologische Gutachten enthält keine Angaben zu den hydrogeologischen Baugrundverhältnissen.
Diese Auskünfte sind aber essentiell notwendig für die Einschätzung der Brunnengründung.
Wir bitten demnach um Nachreichung dieser Unterlagen.
Weiterhin ist gem. dem übermittelten Leistungsverzeichnis davon auszugehen, dass lediglich 245m³ der Brunnen im Kontraktorverfahren betoniert werden müssen
d.h. bei sämtlichen anderen Brunnen ist nicht mit Wasser zu rechnen und es kann direkt aus dem Fahrmischer betoniert werden - wir bitten um Bestätigung.
Wir beantworten die Bieterfrage wie folgt:
Auf Seite 12-14 des geologischen Gutachtes von Geotech Kaiser aus dem Jahr 2022 (Bericht 7472a-2022.pdf) sind Grundwasserstände nach Ende Bohrung muGOK an den durchgeführten Bohrungen zum Zeitpunkt des Gutachtens dargestellt.
Gem Zulageposition 4.2.80 sind 254 m³ im Kontraktionsverfahren auszuführen.
Es handelt sich bei der Masse um eine Annahme. Zu Grunde liegt das geologische Gutachten von Geotech Kaiser aus dem Jahr 2022.
Der Grundwasserspiegel kann schwanken.
Die Baugrundverhältnisse sind vor Ort zu prüfen.
Gem LV ist beim Antreffen ungünstiger und nicht vorauszusehender Bodenverhältnisse oder sonstiger Vorkommnisse die örtl. Bauleitung zu informieren und nach deren Anweisungen zu verfahren.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen sind bei uns eingegangen, die wir wie folgt beantworten:
Frage 1:
Werden die Vergabeunterlagen bezüglich der bisherigen Bieterfragen aktualisiert (Pos. 2.1.30 / 4.7.30)?
Antwort:
Nein
Frage 2:
In Pos. 4.6.40 ist Kies 2/45 oder 2/32 ausgeschrieben?
In Plan 5513.13 wird die kapillarbrechende Schicht als Splitt/Schotter/Schicht bezeichnet.
Kann hier ein Material aus gebrochenem Gestein angeboten werden oder ist nur Kies zugelassen?
Antwort:
Gebrochenes Material ist zugelassen.
Maßgebliches Leistungsmerkmal der Position ist die Korngröße und die Feinkornfreiheit der kapillarbrechenden Schicht.
Die Angabe im Kurztext "d = 250 cm" wird berichtigt in "d = 25 cm". Maßgebend ist der Langtext ("Dicke: ca. 25 cm"); dieser deckt sich mit der ausgeschriebenen Menge von 405 m³.
Frage 3:
Sind Nebenangebote zugelassen oder nicht?
Antwort:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Begründung: Nebenangebote sind nicht zugelassen, da ausschließlich Angebote auf Grundlage der vorgegebenen Leistungsbeschreibung eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten. Nebenangebote könnten zu Abweichungen hinsichtlich der technischen, qualitativen oder wirtschaftlichen Ausführung führen und damit die Gleichbehandlung sowie eine transparente Wertung beeinträchtigen.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist bei uns eingegangen:
Frage:
Unterlagen Baugrundgutachten / Analysen zu Pos. 4.5.240-4.5.300
Antwort:
Das Baugrundgutachten der Fa. Geotech Kaiser sowie die Aushubanalyse zum Kanalaushub sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und wurden nachträglich auf der Vergabeplattform ergänzt (Anlage "Bericht 7472a-2022" und Anlage "Tennenbronn,Kanalumverlegung - 21.11.2024 - Aushub EBV") ). Wir bitten die Bieter, die Anlagen ggf. erneut abzurufen.
Weitergehende Bodenanalysen über den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Umfang hinaus liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor, da die Baustelle noch nicht eröffnet und keine weiteren Probeentnahmen möglich waren. Die Bieter kalkulieren auf Basis der bereitgestellten Erkundungsergebnisse.
Dateianhänge:
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| Bericht 7472a-2022.pdf | 28.07.2026 | 10,4 MB | ||
| Tennenbronn, Kanalumverlegung - 21.11.2024 - Aushub EBV.pdf | 28.07.2026 | 3,4 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen sind bei uns eingegangen, die wir wie folgt beantworten:
Frage 1:
Pos. 2.1.10 - Schneiden bitumenhaltige Schwarzdecke
Frage: Abrechnung nach m²?
Antwort:
Die Abrechnungseinheit m² ist zutreffend. Gegenstand der Position ist die vollflächige Bearbeitung der bitumenhaltigen Deckschicht (Zerkleinerungsschnitte als Vorleistung zum Aufbruch), die in Pos. 2.1.20 durch den vollständigen Abbruch und den Abtransport ergänzt wird. Beide Positionen beziehen sich auf dieselbe zu bearbeitende Fläche von 705 m².
Ergänzender Hinweis zum Aufbau: Die unter der Asphaltdeckschicht liegende Schotterschicht bleibt erhalten und dient während der Bauzeit als Baustelleneinrichtungsfläche. Rückbau und Entsorgung der Schotterschicht sind Bestandteil des Gewerks Freianlagen und nicht Bestandteil des Rohbau-LV.
Frage 2:
Pos. 2.1.30 - Entsorgung bitumenhaltige Schwarzdecke
Frage: AVV 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle?
Antwort:
Die Abfallschlüssel-Zuordnung wird korrigiert. Da die bitumenhaltige Deckschicht sortenrein von der darunterliegenden Schotterschicht getrennt abgebrochen wird, ist als Abfallschlüssel AVV 170302 (Bitumengemische, nicht gefährlich) zugrunde zu legen.
Frage 3:
Pos. 4.7.30 - Natrium-Naturbentonit-Tondichtungsbahn
Frage: Abrechnung nach cqm?
Antwort:
Nein, die Abrechnung erfolgt nach qm eingebauter Fläche (netto). Überlappungen (herstellerkonform i.d.R. 20-30 cm) sind in den Einheitspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen zum Titel 6.12 Abdichtungsarbeiten sind bei uns eingegangen:
1. "Müssen die Bahnen geschweißt oder in Heißbitumen verlegt werden?"
Wir beantworten die Bieterfrage wie folgt:
Elastomerbitumen-Schweißbahn nach DIN EN 13707, vollflächig aufgeschweißt (Schweißverfahren) auf grundiertem Untergrund (Bitumenvoranstrich).
Ein Verlegen im Gießverfahren mit Heißbitumen ist nicht gefordert.
2. "Muss die Notabdichtung vollständig rückgebaut werden? Dies ist technisch fast nicht möglich."
Wir beantworten die Bieterfrage wie folgt:
Die Notabdichtung auf dem Dach ist an das Gewerk Dachabdichtung mängelfrei zu übergeben, ansonsten ist sie rückzubauen.
Dateianhänge:
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