Abschluss eines Betreuungsvertrages für die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Auftraggeberin ist die größte Krankenkasse in Baden-Württemberg. Sie hat als öffentlicher Auftraggeber für ihre Mitarbeitenden an sämtlichen Standorten in Baden-Württemberg einen Arbeitsschutz nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, nachfolgend ASiG genannt) sowie einen nach den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Mit der Option auf 2-mailige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Die Auftraggeberin verfügt aktuell über 269 Standorte unterschiedlicher Größe im Land Baden-Württemberg.
Bewertet wird der Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt (Anlage 3). Der Preis wird mit 40 % bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt.
Bewertet wird die Qualität der angebotenen Leistung anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Qualitätskriterien und der dort beschriebenen Bewertungsmethodik. Die Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Offenes Verfahren nach VgV zur Vergabe von Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilt. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40 %) und Qualität (60 %). Die weiteren Einzelheiten zum Verfahren, zu den Eignungsanforderungen, den Zuschlagskriterien und zur Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Stuttgart
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Folgende Unterlagen können nicht nachgefordert werden:
- Angebotsblatt- Preisblatt
Hinweis zu Qualität:Sollten Angaben in den eingereichten Unterlagen nicht eindeutig sein, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, ergänzende Aufklärungen vom Bieter einzuholen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbestimmungen. Die dort festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen sind bei der Auftragsausführung einzuhalten.