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Verfahrensangaben

Lieferung von Betriebs- und Hygienebedarf

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.03.2026
09.03.2026 10:00 Uhr
09.03.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Baden-Württemberg
DE168368778
Presselstraße 19
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
berichtsstellevergabenaokbw@bw.aok.de
+49 7116525-29002

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt
t:0228-9499-0
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39830000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Liefervereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Betriebs- und Hygieneartikeln. Die Lieferung hat an verschiedene Lieferadressen innerhalb der AOK Baden-Württemberg zu erfolgen. Rechnungsstellung erfolgt jeweils an die im Bestellbeleg genannten Stellen. Die konkrete Lieferadresse jedes erteilten Auftrages ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Liefervereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Betriebs- und Hygieneartikeln. Die Lieferung hat an verschiedene Lieferadressen innerhalb der AOK Baden-Württemberg zu erfolgen. Rechnungsstellung erfolgt jeweils an die im Bestellbeleg genannten Stellen. Die konkrete Lieferadresse jedes erteilten Auftrages ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung.
Der Vertrag beginnt am 01.05.2026 und gilt zunächst bis zum 30.04.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht im letzten Vertragsmonat (per Post oder E-Mail) kündigt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Einzelheiten der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

Zur berücksichtigen ist, dass die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Gesamtmengen pro Jahr Schätzwerte der vergangenen Jahre darstellt. Aufgrund natürlicher Schwankungen können die zukünftigen Mengen davon abweichen.
Die AOK Baden-Württemberg übernimmt keine Gewähr dafür, in welcher Höhe und welchem Umfang während der Vertragslaufzeit Betriebs- und Hygieneartikel abgerufen werden. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge besteht nicht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Presselstraße 19
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111

im gesamten Geltungsgebiet der AOK Baden-Württemberg.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Qualität

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0M4NG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).

Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stuttgart

Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nicht nachgefordert werden können:
-Angebotsblatt
-Preisblatt
-B-Kriterien / Rückführungskonzepte

Hinweis zu den B-Kriterien:
Für die Bewertung der B-Kriterien werden nur die bei der Angebotsabgabe eingereichten Unterlagen berücksichtigt. Eine nachträgliche Einreichung oder Nachforderung dieser Unterlagen ist nicht möglich. Fehlt die Anlage oder ist sie nicht unterschrieben, erhält der Bieter null (0) Punkte in der Qualität.

Ausnahme: Gibt der Bieter im Rahmen seines Angebots an, dass einzelne der angebotenen Artikel über ein Umweltzertifikat verfügen, so hat er das entsprechende Umweltzertifikat in der Anlage "B-Kriterien" in Spalte G nummerisch zu benennen (z. B.: 2 = Blauer Engel). Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die entsprechenden Zertifikatsnachweise vor Zuschlagserteilung nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister und zur Berufsgenossenschaft ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit (§ 43 - 45 VgV))

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

- Auszug Berufs-/Handelsregister nicht älter als 6 Monate

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

- Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit)

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

- Referenzen (Formblatt Referenzen)
Es muss mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten drei Kalenderjahren aufgeführt werden, die in Art und Umfang, mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Die Vergleichbarkeit setzt insbesondere voraus, dass das Referenzprojekt die Lieferung von Betriebs- und Hygienebedarf bzw. inhaltlich gleichartigen Leistungen zum Gegenstand hatte und ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 160.000 EUR/netto aufgewiesen hat. Referenzprojekte mit einem geringeren jährlichen Auftragsvolumen oder einem nicht mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungsinhalt gelten nicht als vergleichbar und sind nicht geeignet.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung