Auftragsgegenstand sind die unternehmensweiten Mailingdienstleistungen der AOK-Baden-Württemberg.
Auftragsgegenstand sind die unternehmensweiten Mailingdienstleistungen der AOK-Baden-Württemberg. Bundesweite Mailingdienstleistungen der AOK sind Aufgabe des AOK-Bundesverbandes und von der vorliegenden Ausschreibung nicht erfasst. Mailingdienstleistungen für die AOK-Bezirksdirektionen können auf Basis einer aus dieser Ausschreibung resultierenden Rahmenvereinbarung durchgeführt werden. Nähere Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Rahmenvertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und endet am 31. Dezember 2029. Um einen reibungslosen Übergang mit dem bisherigen Dienstleister zu gewährleisten, werden alle bis zu diesem Datum beauftragten Mailings noch über diesen abgewickelt.
Mailings in ganz Deutschland
Preis
Qualität
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rü-ge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Stuttgart
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Eine Nachforderung von folgenden Dokumenten ist ausgeschlossen: AngebotsblattPreisblattFragenkatalog A-Kriterien
- Auszug Berufs-/Handelsregister nicht älter als 6 Monate
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister und zur Berufsgenossenschaft ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit (§ 43 - 45 VgV))
- Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit)
- Referenzen (Formblatt Referenzen)Es muss mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten drei Kalenderjahren aufge-führt werden, welches in Art und Umfang mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist.
- Zertifikat ISO 14001
- Unternehmensdarstellung mit Aufstellung des Maschinenparks