Vergabe des Betriebs der Betriebsrestaurants der Stadtwerke Lübeck Gruppe an den Standorten Geniner Straße (Stadtwerke Lübeck Energie GmbH, Los 1) und Ratekauer Weg (Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Los 2) sowie der dezentralen Küchenpantries an den beiden Standorten zur Gewährleistung der Mitarbeiterverpflegung in zwei Losen. Eine Gesamtvergabe beider Lose an einen Anbieter ist vorbehalten.
Die Stadtwerke Lübeck Gruppe unterhält an beiden genannten Standorten zwei Betriebsrestaurants zur Verpflegung der insgesamt ca. 1.600 Beschäftigten. Die Bewirtschaftung erfolgt nach festen Vorgaben durch den AG wie z. B. zum Leistungsumfang, der Angebotsstruktur und den Öffnungszeiten. Die Räumlichkeiten, die erforderlichen Medienanschlüsse sowie die für den Betrieb erforderlichen Nebenräume werden dem Betreiber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der weiteren Ausschreibung erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter konkretere Angaben zu den Tischgastzahlen beider Standorte und getrennt nach Mahlzeiten.
Das Betriebsrestaurant am Standort Geniner Straße ist in der Nutzung ausschließlich den internen Beschäftigten vorbehalten. Am Standort Ratekauer Weg sind auch Nicht-Betriebsangehörige als Tischgäste willkommen.
An beiden Standorten sind Heißgetränke- und Wasserspenderautomaten sowie Vending-Automaten aufzustellen und zu betreiben.
Der AG nutzt ein bargeldloses Bezahlsystem über multifunktionale Mitarbeiterausweise. Das erforderliche Kassensystem inkl. Schnittstelle zu SAP HCM (S4) ist vom Anbieter bereit zu stellen und zu betreiben.
Los 1Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH nutzt ein Verwaltungsgebäude mit Büroräumen für ca. 450 Arbeitsplätze. An diesem Standort ist eine begrenzte Anzahl an Heißgetränkeautomaten zu betreiben (Aufstellung, Reinigung, Beschickung, Geschirrservice), zum Teil befinden sich diese in Nebengebäuden auf dem Betriebsgelände.
Los 2Der SWL Mobil nutzt ein Verwaltungsgebäude im Ratekauer Weg 1-7 mit angegliederten Werkstätten. Es sind rd. 180 Mitarbeiter zu versorgen. Die Kantine hat externes Publikum, dies soll weiterhin gewährleistet werden.
Der Auftrag kann zweimal um jeweils weitere 2 Jahre verlängert werden.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung fehlender Unterlagen vor.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die im Folgenden angegebenen Unterlagen/Nachweise/Erklärungen vollständig mit einzureichen! Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nichtberücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenenReihenfolge (1)- (13) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfallsdurchnummeriertes Dokument abgegeben werden. Als vorläufiger Eignungsnachweis wirdzudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung {EEE) akzeptiert, soweit diese dienachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sindgleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität derEigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass dieErklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültigzu sein hat.
1) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2) Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG vorliegen.
Das Muster des Auftraggebers findet sich im Modul "Teilnahmeunterlagen".
3) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung FA.4) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Berufsgenossenschaft.
5) Bescheinigung über eine Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das lfd. Kalenderjahr).
6) GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.7) Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen (in Art und Umfang).8) Personalentwicklung mind. der letzten 3 Jahre für vergleichbare Aufträge (in Art und Umfang).9) Voraussichtliche Personalkapazität für vergleichbare Aufträge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
10) Für diesen Auftrag geplantes Personal gegliedert nach Berufsgruppen (Koch/Köchin, Servierkraft, Kassierer/ in, Hilfskräfte usw.) inkl. Qualifikationsprofil.
11) Nachweis von Referenzkunden (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers mit einem Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten).
12) Zertifizierung nach ISO 9001 für Speisenproduktion, Spül- und Transportleistungen sowie Reinigung.
13) Zertifizierung über die HACCP für Beköstigungsproduktion, Spül- und Transportleistungen.
Gem. der späteren, vertraglichen Vereinbarungen.
Gem. der Verdingungsunterlagen.