Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH (SWL) erstellt mit Dienstleistern seit November 2023 einen Transformationsplan nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für die Fernwärmenetze Vorwerk und St. Lorenz, die zukünftig verbunden werden sollen. Der aktuelle Arbeitsstand des Trafoplans weist die Nutzung von Abwasserwärme des Zentralklärwerkes Lübeck (ZKW) als zentrale Wärmequelle für das Verbund-Fernwärmenetz aus. Um die Abwasserwärme in dem Verbund-Fernwärmenetz nutzen zu können, soll an dem gereinigten Abwasserstrom des ZKW ein Teilstrom entnommen und einer Wärmepumpenanlage zugeführt werden. Das abgekühlte Wasser wird in dem Abfluss des Zentralklärwerkes vor Einleitung in die Trave zurückgeführt.
Los 1: In der Zeit von Februar 2026 bis September 2026 sollen die HOAI-Planungsphasen 1 - 4 für die Abwasserwärmepumpe (20 MW), inkl. Anschluss an der Abwasserstrom durchgeführt werden.
Los 2: In der Zeit von Juli 2026 bis Dezember 2026 sollen die HOAI-Planungsphasen 1 - 4 für die Objekt- und Außenanlagenplanung, inkl. Grundleitungen sowie die Tragwerksplanung Gebäude und Fundament Pufferbehälter durchgeführt werden.
Angebote für ein oder beide Lose sind zulässig.
Sofern ein Bieter für beide Lose ein Angebot abgibt, wird ein Kombinationsvorteil in Höhe von 10 Punkten auf die Gesamtwertung gewährt. Der Bonus dient der Berücksichtigung von Effizienzgewinnen, Projektkoordinierung und Schnittstellenreduzierung.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Bieterkreis im Teilnahmewettbewerb zu selektieren und auf evtl. Nachforderungen von fehlenden Unterlagen zur Vorqualifizierung bei ausreichend Wettbewerb zu verzichten.
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagenvollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die abgefordertenUnterlagen/Nachweise/Erklärungen. Teilnahmeanträge, die nicht diegeforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (13) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden. Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.WICHTIG: Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. desEignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.2. Eigenerklärung zum, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG3. Eigenerklärung Russlandbezug4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr).7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen unter Angabe des Eigenleistungsanteils.9. Personalentwicklung mind. Der letzten 3 Jahren für vergleichbare Aufträge.10. Für dieses Projekt geplantes Persona (Anzahl) inkl. Qualifikationsprofil zentraler Mitarbeiter (Projektleiter/Teilprojektleiter) unter Angabe persönlicher Referenzen11. Nachweis von Referenzen (mind. 3 Referenzkundenvergleichbar in Art, Branche, und Umfang, Größe der Unternehmen mit dem Schwerpunkt Planung und Bauüberwachung im Bereich Erzeugungsanlagen und Wärmepumpen)12. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache13. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
gem. Verdingungsunterlagen