Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH betreibt am Standort Carl-Gauss-Straße ein BHKW mit einer Leistung von 2000 kWel. und zwei Heizkesseln mit je einer Wärmeleistung von 8 MW bzw. 4 MW Wärmeleistung.Zur Abdeckung der Spitzenleistung im Winter muss der 4 MW Gas-Heizkessel gegen einen 8MW Gas-Heizkessel ausgetauscht werden. Neben den Austausch und der Einbindung des Heizkessels muss im Zuge der Baumaßnahme die Schornsteinanlage saniert werden. Des Weiteren ist ein Austausch der Netzpumpen für die Fernwärmeversorgung vorgesehen. Die vorhandenen 2 Netzpumpen werden zukünftig durch 3 neue Netzpumpen ersetzt. Die Auslegung der Pumpen ist auf 3 x 50% ausgelegt, sodass immer eine Pumpe als Reserve dient.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Aufstellung und Wartung von einem Gaskessel sowie einer Schornsteinanlage. Weitere wesentliche zu liefernde Komponenten sind:- Abgasanlage inkl. Schalldämpfer für 2 Heizkessel- Heizwasserseitige Pumpe für den Kessel- Rohrleitungen und Armaturen- Elektrische Verkabelung- Lieferung und Aufbau einer neuen Netzpumpenanlage- Austausch der vorhandenen Steuerungsanlage- Anpassung der Druckhalteanlage
Die Teilnahme an einer Vor-Ort-Besichtigung ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Die Besichtigung dient der Kenntnisnahme der örtlichen Gegebenheiten, die für die Kalkulation und Ausführung der Leistung wesentlich sind. Angebote ohne Besichtigung gelten als unvollständig und werden gemäß den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Projekt Nr. R 6343/25
In dieser Phase der Ausschreibung handelt es sich zunächst um den Teilnahmewettbewerb. In der zweiten Phase erhalten die Bieter, deren Teilnahmeanträge vollständig und wertungsfähig sind, die Angebotsunterlagen zur Erstellung eines verbindlichen Angebots.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen/Nachweise/Erklärungen nachzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die im Folgenden angegebenen Unterlagen/Nachweise/Erklärungen vollständig mit einzureichen! Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.-Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1)- (17) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung {EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.-Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.-1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.2. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG vorliegen.3. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht. Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden.
4. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.5. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,8. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr)9. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.10. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
11. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.12. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter.13. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (oder vergleichbare QMS Handbücher)14. Nachweis von Referenzen (mind. 3 Referenzkunden vergleichbar in Art und Umfang mit folgenden Angaben: Anschrift, Auftraggeber, Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer).Die Referenzprojekte müssen im vergleichbaren Leistungsbereich der Kessel inkl. der hydraulischen u. elektrischen Einbindung liegen.15. Reaktionszeit bei Störungen: 2 - 4 h nach Benachrichtigung, Vor-Ort-Anwesenheit innerhalb von 24 h nach Absprache mit dem AG. Sitz der Servicekräfte innerhalb Deutschland16. Servicestützpunkt im Umkreis von 200 km um Lübeck (Fachpersonal / Elektrofachkräfte) - Name + Anschrift des Service-Stützpunktes, um kurze Reaktionszeiten gewährleisten zu können.
Gem. Verdingungsunterlagen
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