Mindestanforderungen (A-Kriterien) an die Referenzen:
Der Bieter muss mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare Referenzen (bzw. Aufträge) nachweisen. Anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar, wenn es folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllt:
- Leistungsgegenstand der Referenz ist die erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie der Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS).
- Der erfolgreiche Abschluss der Referenz liegt nicht früher als drei Jahre berechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
- Die Referenz muss mindestens ein Auftragsvolumen von 250.000,00 EUR netto aufweisen.
Darüber hinaus besteht folgende Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
- Mindestens eine der Referenzen muss die Einführung sowie die Bereitstellung und den Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, umfasst haben.
Als Software as a Service (SaaS) ist die Bereitstellung von Software bzw. Funktionen von Software in einer vom Auftragnehmer betriebenen Infrastruktur zu verstehen.
Der Bieter hat in einer Erklärung zu drei Referenzen (Dokument B-VIII Erklärungsbogen technische und berufliche Leistungsfähigkeit) folgende Angaben zu machen:
Nr. / Bezeichnung der Referenz / Referenzauftraggeber mit Adresse / Ansprechperson des Referenzauftraggebers mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse / Kurzbeschreibung der Referenz einschließlich Darstellung der wesentlichen Leistungen sowie der Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands* mit der ausgeschriebenen Leistung; * Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands bzgl. aller Referenzen (Mindestanforderung): Erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS); * Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands bzgl. mindestens einer Referenz (Mindestanforderung): Erfolgreiche Einführung sowie die Bereitstellung und den Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; Als Software as a Service (SaaS) ist die Bereitstellung von Software bzw. Funktionen von Software in einer vom Auftragnehmer betriebenen Infrastruktur zu verstehen. / Erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) (Mindestanforderung) / Erfolgreiche Einführung sowie Bereitstellung und Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (Mindestanforderung für eine der Referenzen) / Der erfolgreiche Abschluss der Referenz liegt nicht früher als drei Jahre berechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung. (Mindestanforderung); Es dürfen nur in diesem Zeitraum abgeschlossene Referenzen angegeben werden, ältere Referenzen bleiben unberücksichtigt. / Auftragsvolumen in EUR (netto); Referenz muss mindestens ein Auftragsvolumen von 250.000,00 EUR netto aufweisen (Mindestanforderung)