Verfahrensangaben

Bereitstellung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als SaaS-Lösung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.08.2026
07.09.2026 11:00 Uhr
07.09.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats
0
50933
Köln
Deutschland
DEA23
post@wissenschaftsrat.de
0049 221 3776-0

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
50667
Köln
Deutschland
DEA23

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48311100-2
48000000-8
72512000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als SaaS für die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Folgende konkrete Leistungen sind durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen:
- Bereitstellung und Betrieb des DMS (Miete) als SaaS inkl. der benötigten Lizenzen und Serverkomponenten sowie Service, Support und Wartung,
- Einrichtung, Konfiguration und Customizing des DMS,
- Durchführung von Administratoren- und Anwender-Schulungen sowie Bereitstellung von Schulungsunterlagen,
- Unterstützung im Projektmanagement, Installation und Transition.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
96

Die Grundlaufzeit der Bereitstellung der DMS-Software als SaaS (Laufzeit SaaS) beträgt 36 Monate. Die Laufzeit SaaS verlängert sich mehrfach um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Leistungsdauer beläuft sich auf insgesamt 8 Jahre (96 Monate).

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage der Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots sowie des Wertungspreis des zu bewertenden Angebots (gemäß Preisblatt) nach der einfachen Richtwertmethode nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018), kostenlos zu beziehen unter der Webadresse http://www.cio.bund.de.

Im Rahmen der einfachen Richtwertmethode erfolgt die Ermittlung des führenden Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis:

Z(Bieter) = L(Bieter) / P(Bieter)

Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert:
Z(Bieter) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots
L(Bieter) = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots
P(Bieter) = Bruttopreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt = Wertungspreis (in Euro)

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage der Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots sowie des Wertungspreis des zu bewertenden Angebots (gemäß Preisblatt) nach der einfachen Richtwertmethode nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018), kostenlos zu beziehen unter der Webadresse http://www.cio.bund.de.

Im Rahmen der einfachen Richtwertmethode erfolgt die Ermittlung des führenden Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis:

Z(Bieter) = L(Bieter) / P(Bieter)

Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert:
Z(Bieter) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots
L(Bieter) = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots
P(Bieter) = Bruttopreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt = Wertungspreis (in Euro)

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Siehe Vergabeunterlagen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFSMGCN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich alle vergaberechtlich zulässigen Maßnahmen und Nachforderungen (im Wege der Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung oder Korrektur) nach Maßgabe des § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

gemäß § 123 und/oder § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Mindestanforderungen:
Der Bieter muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vom Bieter anzugeben) einen Gesamtumsatz von mindestens 500.000,00 EUR netto im Bereich der Einführung, Bereitstellung und des Betriebs von Dokumentenmanagementsystemen (DMS) erzielt haben.
Zum Nachweis ist eine Eigenerklärung vollständig auszufüllen (Dokument B-XI Erklärungsbogen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Anzugeben sind "Letzte drei abgeschlossene Geschäftsjahre" und dazu jeweils "Umsatz im Bereich der Einführung, Bereitstellung und des Betriebs von DMS"
Sofern die Mindestanforderung nicht erfüllt wird, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der angegebene Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft zu einem Gesamtumsatz addiert.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mindestanforderungen:
Der Bieter muss eine Erklärung abgeben, wonach sein Unternehmen über eine bestehende Berufs-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000,00 EUR je Schadensereignis verfügt bzw. - soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist - dass er von seinem Versicherungsgeber die Zusage hat, die Deckungssumme auf die geforderte Summe erhöhen zu können und dass er diese Erhöhung im Zuschlagsfall bzw. vor Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers vornehmen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
Der Bieter verpflichtet sich, den Auftraggeber während des Vergabeverfahrens unverzüglich davon zu informieren, wenn sich eine Änderung von Umständen ergibt, aufgrund derer die abgegebene Erklärung nicht mehr zutreffend ist.
Zum Nachweis ist eine Eigenerklärung vollständig auszufüllen (Dokument B-XI Erklärungsbogen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestanforderungen (A-Kriterien) an die Referenzen:
Der Bieter muss mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare Referenzen (bzw. Aufträge) nachweisen. Anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar, wenn es folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllt:

- Leistungsgegenstand der Referenz ist die erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie der Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS).
- Der erfolgreiche Abschluss der Referenz liegt nicht früher als drei Jahre berechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
- Die Referenz muss mindestens ein Auftragsvolumen von 250.000,00 EUR netto aufweisen.

Darüber hinaus besteht folgende Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):

- Mindestens eine der Referenzen muss die Einführung sowie die Bereitstellung und den Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, umfasst haben.
Als Software as a Service (SaaS) ist die Bereitstellung von Software bzw. Funktionen von Software in einer vom Auftragnehmer betriebenen Infrastruktur zu verstehen.

Der Bieter hat in einer Erklärung zu drei Referenzen (Dokument B-VIII Erklärungsbogen technische und berufliche Leistungsfähigkeit) folgende Angaben zu machen:
Nr. / Bezeichnung der Referenz / Referenzauftraggeber mit Adresse / Ansprechperson des Referenzauftraggebers mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse / Kurzbeschreibung der Referenz einschließlich Darstellung der wesentlichen Leistungen sowie der Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands* mit der ausgeschriebenen Leistung; * Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands bzgl. aller Referenzen (Mindestanforderung): Erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS); * Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands bzgl. mindestens einer Referenz (Mindestanforderung): Erfolgreiche Einführung sowie die Bereitstellung und den Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; Als Software as a Service (SaaS) ist die Bereitstellung von Software bzw. Funktionen von Software in einer vom Auftragnehmer betriebenen Infrastruktur zu verstehen. / Erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) (Mindestanforderung) / Erfolgreiche Einführung sowie Bereitstellung und Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (Mindestanforderung für eine der Referenzen) / Der erfolgreiche Abschluss der Referenz liegt nicht früher als drei Jahre berechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung. (Mindestanforderung); Es dürfen nur in diesem Zeitraum abgeschlossene Referenzen angegeben werden, ältere Referenzen bleiben unberücksichtigt. / Auftragsvolumen in EUR (netto); Referenz muss mindestens ein Auftragsvolumen von 250.000,00 EUR netto aufweisen (Mindestanforderung)

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es sind folgende Angaben A., B. oder C. zur Registereintragung zu machen:

A) Angabe, dass Bieter im Handelsregister eingetragen ist, sowie Angabe des zuständigen Amtsgerichts und Angabe der Handelsregisternummer
B) Angabe, dass Bieter in einem zum Handelsregister vergleichbaren Register eingetragen ist, sowie Angaben zu Registereintragung
C) Angabe, dass für den Bieter keine Eintragungspflicht in dem oder den genannten Registern besteht.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung