Mindestens zwei Referenzen über Brandschutzplanungsleistungen für einen Sonderbau nach § 2 Abs. 4 Musterbauordnung (MBO) mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 30.000 m², abgeschlossen in den letzten 10 Jahren, gerechnet ab dem Ende der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
o Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse,
o Angabe des Beginns und der Fertigstellung der erbrachten Leistungen,
o Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen inkl. Angabe der Bruttogeschossfläche sowie einer Beschreibung der von der Leistungserbringung umfassten Geschosse.
Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzen über vergleichbare Leistungen anhand der nachfolgend dargestellten Systematik.
Für jede die Mindestanforderungen an Referenzen erfüllende Referenz erhält der Bewerber 10 Punkte.
Es werden maximal fünf Referenzen gewertet.
Für jede dieser Referenzen können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
10 Zusatzpunkte: Die Referenz umfasst die eigenverantwortliche Erstellung eines genehmigungs-relevanten Brandschutzkonzepts für ein Krankenhauses inkl. Spezialbereiche (mind. Intensivstation) oder für eine Kinderklinik.
5 Zusatzpunkte: Die Referenz umfasst die eigenverantwortliche Erstellung einer Rauch- und Strömungssimulation (rechnergestützt z. B. CFD) für ein Krankenhaus für offene oder mehrgeschossige Verbindungsgänge (z. B. Skywalk, Glasgang, Wintergarten oder Verbindungsbrücke) als genehmigungsrelevanten Nachweis (Hinweis: ein Gewächshaus oder ein anderes Glasgebäude, das nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist, erfüllt die Anforderungen nicht).
3 Zusatzpunkte: Die Referenz umfasst die eigenverantwortliche Erstellung eines brandschutz-technischen Evakuierungsplans für mindestens 500 Personen für eine Nutzung mit nicht selbstrettungsfähigen Patienten (insbesondere die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen z. B. Inkubator oder Beatmung) sowie patienten-bezogene Evakuierungsstrategien (horizontal/ vertikal) und realistische Räumungszeiten im Rahmen eines genehmigungsrelevanten Brandschutzkonzepts.
3 Zusatzpunkte: Die Referenz bezieht sich auf ein Gebäude mit einer Tiefgarage und/oder unter-irdischen Tunneln. 3
Je Referenz können somit maximal 21 Zusatzpunkte erzielt werden. Bei maximal fünf bewerteten Referenzen ergibt dies eine mögliche maximale Gesamtpunktzahl je Bewerber von 155 Punkten.
Erreichen mehrere Bewerber nach Anwendung der Auswahlkriterien die gleiche Punktzahl, ent-scheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).