Die Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis gGmbH plant zur besseren medizinischen Versorgung der Einwohner im regionalen Bereich des nördlichen Märkischen Kreises eine Erweiterung und Umbau des St. Elisabeth Hospital in Iserlohn. Ein Zuwendungsbescheid aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Krankenhaus-Strukturfonds gem. §12a Krankenhausfinanzierungsgesetzt (KHG) i. V. m. §§11-18 Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) und §§23, 44 Landeshaushaltordnung NRW (LHO NRW) liegt bereits positiv entschieden vor.
Gegenstand der Beschaffung sind Tiefbauarbeiten der Baugruben und Kanalbauarbeiten.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.