Die Fraunhofer Gesellschaft (FhG) plant in einem mehrstufigen Projekt den Aufbau einer "Forschungsfertigung Batteriezelle" (FFB), in der die neuartigen Batteriezellkonzepte und -prozesse mit digitalisierten, flexiblen und modularen Fertigungsmethoden kombiniert und erforscht werden sollen. Ziel der FFB ist die Absenkung des Entwicklungsaufwandes für die hochskalierte Produktion neuester Lithium-Ionen-Batte-riezellen. Damit soll die FFB das Risiko von industriellen Partnern bei der Überführung neuartiger Zellkonzepte und Produktionstechnologien in die Großserienfertigung wesentlich mindern und die Eintrittshür-den für neue Hersteller signifikant reduzieren. Weiter soll die Einrichtung FFB mittel- und langfristig dazu beitragen, die Qualifikation von Fachpersonal für die Batteriezellfertigung zu sichern.
Die FhG wurde vom BMBF mit der Planung und Realisierung der FFB im Rahmen des Forschungsvorhabens FoFeBat beauftragt. Die FFB ist eine Fraunhofer-Einrichtung und wird in Münster aufgebaut. Das Wachstum der Infrastruktur vor Ort soll schrittweise innerhalb von mehrstufigen Planungs- und Bauphasen erfolgen.
Zur elektrochemischen Charakterisierung der verschiedenen Festkörperzellen und der Untersuchung des Einflusses der verschiedenen Prozessierungsparameter auf die Zellperformance ist die Verwendung von Potentiostaten und Zyklisierern unerlässlich. Während die Zyklisierung von Zellen Auskunft über die Performance und Langlebigkeit der Zellen liefert, gewährt die Impedanzspektroskopie tiefere Einblicke in die verschiedenen Transportprozesse im Inneren der Zelle und ermöglichen eine Korrelation der Prozessierungsparameter mit den Leistungsdaten der Zelle. Um diese Untersuchungen zu ermöglichen, müssen die Potentiostaten in der Lage sein sowohl impedanzspektroskopische, als auch Zyklisierexperimente durchführen zu können.
Bewertet wurde für jedes Los der Gesamtpreis der Geräte zuzüglich der Schulungskosten für jeweils drei Personen.
Bewertet wurde der vom Bieter für jedes Los angegebene technische Wert.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Die Vergabe der Lose 4, 5 und 6 erfolgt über das neu veröffentlichte Verfahren "FFB 06/26: Zyklisierer" mit der Bekanntmachungsnummer 169597-2026.
Es handelt sich bei dem Los 1 um einen Potentiostaten mit den Spezifikationen nach LV 1.
Es handelt sich bei dem Los 2 um einen Potentiostaten mit den Spezifikationen nach LV 2.
Es handelt sich bei dem Los 3 um einen Potentiostaten mit den Spezifikationen nach LV 3.
Es handelt sich bei dem Los 4 um einen Zyklisierer mit den Spezifikationen nach LV 4.
Es handelt sich bei dem Los 5 um einen Zyklisierer mit den Spezifikationen nach LV 5.
Es handelt sich bei dem Los 6 um einen Zyklisierer mit den Spezifikationen nach LV 6.