Wirtschaftlichkeitsnachweis § 85 SGB IV;
Die Unfallkasse MV sucht ein qualifiziertes Unternehmen, das den hierfür erforderlichen Nachweis in Form einer Vorlage an die Aufsichtsbehörde erstellt.
Hierbei sind die einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere aber auch die sog. "Grundsätze 85", also die Grundsätze für das Verfahren der Genehmigung und Anzeige zum Erwerb und Leasen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Errichtung, Erweiterung und zum Umbau von Gebäuden gemäß § 85 SGB IV (Genehmigungs- und Anzeigeverfahrensgrundsätze) des Bundesamt für Soziale Sicherung maßgeblich (Anhang).