Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung von externen Beratungsleistungen zu sämtlichen der in Kapitel 2.2 der Leistungsbeschreibung abschließend fest-gelegten Themenbereiche.
Zum Leistungsumfang der Beratung gehören wissenschaftlich fundierte Ausarbeitungen (in Form von Gutachten bzw. von Vermerken, die innerhalb einer Bearbeitungszeit , welche - je nach Bedarf und Vorgabe des KCM - von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reicht) zu erstellen sind, die Teilnahme an Besprechungen und Telefonkonferenzen, sowie ergänzende Leistungen, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Auswertung) von Gremiensitzungen oder Workshops einschließlich zu-gehöriger Arbeitsprozesse; dies schließt bei Bedarf auch die Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Umsetzung in veröffentlichungsfähige, für eine breitere Fachöffentlichkeit leicht verständliche, Texte und/oder Grafiken durch den Dienstleister ein.
Die VRS GmbH hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimalig für die Dauer eines weiteren Jahres, also maximal bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Die VRS GmbH zieht die Option spätestens bis zum 30.09.2028 bzw. 30.09.2029.
Als Angebotspreise gelten die ausgewiesenen Netto-Kostensätze gemäß der Kalkulationsvorlage nach Leistungsanforderungen.
Die Ausarbeitungen zu den vier Aufgabenstellungen gehen zu 40% in die Gesamtbewertung, also zu je 10%, ein.
Der Bereich der Angebotspräsentation geht zu 30% in die Gesamtbewertung ein. Bewertet werden an dieser Stelle die Präsentationen der Angebote durch die Bieter.
(3) Die VRS GmbH behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Sie wird in diesem Fall kurzfristig und unter Fristsetzung zur Nachreichung bzw. Vervollständigung auffordern. Ein Anspruch des Bieters hierauf besteht nicht. Wird eine gesetzte Frist nicht eingehalten, wird das Angebot von der Wertung aus-geschlossen