Die Beauskunftung von On-Demand-Verkehren ist in einer ersten Stufe in die Fahrplanauskunft ASS implementiert worden. Schwerpunkt der Arbeiten war die Erweiterung der Routensuche und die statische Beauskunftung der Fahrtmöglichkeiten mit Hilfe eines virtuellen Fahrplans. On-Demand-Verkehre werden dabei als zusätzliches Verkehrsmittel betrachtet, wobei die Modellierung des On-Demand-Angebotes als Linienverkehr ähnlich dem AST-Verkehr erfolgt. Damit der On-Demand-Verkehr nicht in zeitlicher Konkurrenz zu parallellaufenden Bus-Verkehren steht, wurde ein ähnliches Verfahren wie bei der doppelten Routensuche bei AST-Verkehren umgesetzt. Es hat sich gezeigt, dass mit diesem Verfahren - insbesondere durch die Anwendung eines virtuellen Taktfahrplans bei den On-Demand-Verkehren - zu viele Fahrtangebote mit On-Demand-Verkehr im Verhältnis zum regulären Busverkehr angezeigt werden. Deshalb soll das Verfahren weiterentwickelt werden, um möglichst nur "sinnvolle" On-Demand-Verbindungen herauszufiltern. Hinzu kommt, dass On-Demand-Anbieter häufig ein sogenanntes Parallelfahrverbot anwenden, dass verhindert, dass On-Demand-Fahrten für Verbindungen buchbar sind, für die ein akzeptables Linienverkehrsangebot vorliegt. Ein solches Parallelfahrverbot soll ebenfalls in der VRS-Auskunft berücksichtigt werden, damit nicht eine Vielzahl an On-Demand-Verbindungen vorgeschlagen wird, die dann anschließend durch das Parallelfahrverbot des On-Demand-Anbieters gar nicht fahrbar sind. Hierzu sind Regeln zu erarbeiten (s.u.). Diese Regeln sollen in unterschiedlicher Ausprägung je On-Demand-Gebiet im FahrplanExplorer parametrisiert bestimmt und automatisch in der Fahrplanauskunft verwendet werden.
Darauf aufbauend soll für On-Demand-Gebiete, für die dem VRS eine Schnittstelle zum Hintergrundsystem des On-Demand-Anbieters zur Verfügung steht, die Möglichkeit geschaffen werden, On-Demand-Routen auf Echtzeitverfügbarkeit zu prüfen.
Die Arbeiten sind bis spätestens 31.07.2025 fertigzustellen.
Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.