Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN. Bei der Rechnungslegung ist im Verwendungszweck die Vertragsnummer anzugeben. Der AN hat eine elektronische Rechnung im Sinne der E-REchV zu stellen, wenn nicht eine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 E-RechV gegeben ist, insbesondere ein Direktauftrag unter 1.000 EUR netto. Für die Rechnungslegung ist das OZG-RE Portal des Bundes https://xrechnung-bdr.de zu nutzen. Neben den umsatzsteuer-rechtlichen Rechnungsbestandteilen muss die elektronische Rechnung die Leitweg-ID 992-80054-85, die Bankverbindung, das Fälligkeitsdatum, die E-Mail-Adresse des AN sowie den Abrechnungszeitraum / Leistungszeitraum und bei Rechnungen ohne Umsatzsteuer den Befreiungsgrund enthalten. Als Verwendungszweck ist in der Rechnung die Nummer des vorliegenden Vertrags anzugeben. Sofern § 3 Abs. 3 E-RechV Anwendung findet, hat der AN die Rechnung an rechnungen@futurium.de zu stellen.