1) Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen über ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen (Anlage E)
Die Referenzen können in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren (2023-2025) erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des Empfängers, vorgelegt werden.
Es genügt jedoch die Kurzdarstellung von drei verschiedenen Referenzaufträgen des Bieters, die mit den geforderten Leistungen der AG vergleichbar sind (s. Anlage B, Leistungsbeschreibung).
Die Darstellung der Referenzen sollte unter Verwendung der in Anlage E der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Referenzbögen vorgenommen werden.
Die textliche Beschreibung je Referenzauftrag soll drei DIN A4 Seiten (einseitig) nicht überschreiten. Zusätzlich sind maximal drei DIN A4 Seiten (einseitig) mit bildlichen Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzauftrages geeignet sind (z.B. Fotos, Skizzen), möglich.
Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Listen/Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen beurteilt und bewertet.
Drei Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Voraussetzung für alle Referenzaufträge: Die Referenzaufträge wurden in dem Zeitraum 2023-2025 vollständig oder weit überwiegend erbracht.
Im Falle noch nicht vollständig erbrachter Referenzaufträge sind die erbrachten Leistungsbestandteile und deren Volumen gemessen am Gesamtauftragswert zu benennen (unter Punkt 2.4 der Anlage E).
Inhaltlich
a) Mindestens zwei Referenzaufträge wurden für eine Kultureinrichtung erbracht.
b) Mindestens ein Referenzauftrag wurde für eine Wissenschafts- bzw. Bildungseinrichtung erbracht.
Alle inhaltlichen Kriterien müssen mit drei Referenzaufträgen abgedeckt sein. Demnach ist es nicht erforderlich, dass jeder Referenzauftrag jeweils alle inhaltlichen Kriterien einbezieht. Es genügt vielmehr, dass die Kriterien in Summe durch drei Referenzaufträge abgedeckt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
2) Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen grundsätzlich über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Erklärung zu technischen Fachkräften 2023-heute (Anlage E).
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Geeignet sind nur Bieter/Bietergemeinschaften, die über folgende technische Fachkräfte im Zeitraum 2023 bis heute verfügten und die auch bei der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
o Zwei Grafikdesigner*innen, davon muss eine*r als Projektverantwortliche*r agieren
o Mind. vier Mitarbeiter*innen als Grafikdesigner*innen, Mediengestalter*innen, Kommunikationsdesigner*innen, Illustrator*innen u.ä. im Unternehmen verfügbar sein
Der*die projektverantwortliche Grafikdesigner*in muss nachweislich über eine für diese Funktion ausreichende und nachgewiesene Qualifikation verfügen, wie z.B. über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Design-Studium.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Erklärung zur Qualifikation des/der projektverantwortlichen Grafikdesigners*in (Anlage E) unter Angabe des Namens und der Qualifikation des/der projektverantwortlichen Grafikdesigner*in sowie Erbringen eines entsprechenden Nachweises von entsprechenden Zeugniskopien oder Zertifikaten.