Verfahrensangaben

Herstellung Fundamente für Schienengate (OCR-Anlage)

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.10.2026
12.10.2026 08:59 Uhr
12.10.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hafen Nürnberg-Roth GmbH
DE199405122
Rotterdammer Straße 2
90451
Nürnberg
Deutschland
DE254
nuernberg@bayernhafen.de
+49 911642940
+49 9116429410

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Bayernhafen GmbH & Co. KG
DE814447923
Linzer Straße 6
93055
Regensburg
Deutschland
DE232
holding@bayernhafen.de
+49 941795040
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Regierung von Mittelfranken
DE811335517
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 981531277
+49 981531837

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Mittelfranken
DE811335517
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 981531277
+49 981531837

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Regierung von Mittelfranken
DE811335517
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 981531277
+49 981531837

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45262310-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Herstellung von 4 Stk. Fundamente für ein Schienengateportal (OCR-Anlage) zur Erfassung von Zugdurchfahrten und optischen Merkmalen in beiden Fahrtrichtungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Herstellen von vier Stahlbetonfundamenten für die Aufnahme eines Kameragates einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Die Fundamente sind als Ortbetonfundamente mit folgenden vorläufigen Abmessungen herzustellen:
Länge: ca. 0,80 m
Breite: ca. 0,80 m
Höhe: ca. 0,60 m
Betonvolumen je Fundament: ca. 0,384 m³
Die genauen Größen sind mit dem AG sowie dem Hersteller des Schienengates abzustimmen.
Ausführung in Beton C30/35 nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen einschlägigen Normen und technischen Regelwerken.
Das Fundament ist konstruktiv zu bewehren. Die erforderliche Bewehrung ist einschließlich Betonstahl, Biegen, Schneiden, Abstandhaltern, Unterstützungen, Befestigungsmitteln sowie fachgerechtem Einbau vollständig einzukalkulieren. Die Bewehrungsführung und Betondeckung sind entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen sowie den gültigen technischen Regelwerken auszuführen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
09.09.2026
30.11.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rotterdammer Straße 2
90451
Nürnberg
Deutschland
DE254

Das Schienengate und deren 4 Stück Fundamente müssen im Zufahrtsgleis zum Hafenbahnhof des bayernhafen Nürnbergs positioniert werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis über alles.
Das unter Erfüllung der Bauleistung laut technischer Spezifikation niedrigste Gesamtpreisangebot für die Fundamente eines Schienengates (OCR-Anlage) werden mit berücksichtigt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation des offenen Verfahrens hat digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) stattzufinden.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF3MPL3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bayernhafen GmbH & Co. KG.
Linzer Straße 6
93055 Regensburg

Öffnung der Angebote am 03.09.2026 um 9 Uhr.
Die Öffnung der Erstangebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, ausdrücklich nicht Gebrauch.
Grundsätzlich besteht bei fehlenden, unvollständigen, oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen die Möglichkeit, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Hierzu gehören im Allgemeinen auch Referenzen. Es dürfen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden. Jedoch dürfen inhaltliche Nachbesserungen vorliegender Erklärungen nicht vorgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2018, Az. VII-Verg 39/18; Beschl. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 42/17; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2017, VK 2-112/17). Zwar sprechen die nationalen Vergabebestimmungen von fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, die "korrigiert" werden können, Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU enthält aber nur die Formulierung "ergänzen, erläutern und vervollständigen". Nach der Richtlinie sind daher inhaltliche Korrekturen und Änderungen nicht zulässig. Inhaltliche Korrekturen und Änderungen erfolgen vor diesem Hintergrund nicht. Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, verweist auf seine Präqualifikation und stellt sich heraus, dass die dort eingetragenen Referenzen für den zu vergebenden Auftrag inhaltlich nicht geeignet sind, darf und werde keine anderen Referenzen nachgefordert (VK Hamburg, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 60.29-319/2019.005). Unterlagen werden auch kein zweites Mal nachgefordert. Legt der Bewerber die Referenz trotz erstmaliger Nachforderung nicht fristgerecht vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016, Az. VII-Verg 28/15).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung