Verfahrensangaben

Schienengate (OCR-Anlage) zur Erfassung von Zugdurchfahrten und optischen Merkmale...

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.08.2026
03.09.2026 08:59 Uhr
03.09.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hafen Nürnberg-Roth GmbH
DE199405122
Rotterdammer Straße 2
90451
Nürnberg
Deutschland
DE254
nuernberg@bayernhafen.de
+49 911642940
+49 9116429410

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Bayernhafen GmbH & Co. KG
DE814447923
Linzer Straße 6
93055
Regensburg
Deutschland
DE232
holding@bayernhafen.de
+49 941795040
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Regierung von Mittelfranken
DE811335517
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 981531277
+49 981531837

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Mittelfranken
DE811335517
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 981531277
+49 981531837

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38430000-8
38520000-6
30216120-3
48313000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung, Entladung, Montage und Inbetriebnahme eines Schienengates (OCR-Anlage) zur Erfassung von Zugdurchfahrten und optischen Merkmalen in beiden Fahrtrichtungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung, Entladung, Montage und Inbetriebnahme eines Schienengates (OCR-Anlage) zur Datenerfassung von Zugdurchfahrten mit den zugehörigen Teilen.
Alle Züge (Containerzügen mit Containern, Wechselbrücken, Trailern, Kesselwagen usw.), die in den bayernhafen Nürnberg ein- und ausfahren, sollen zukünftig durch das Schienengate durch optische Bilderkennung in beide Fahrtrichtungen erkannt und aufgezeichnet werden.
Die max. Geschwindigkeit der Hafenbahn liegt bei 30 km/h.
Dahingehend muss die OCR-Anlage die Erfassung bei dynamischen Geschwindigkeiten 0-30 km/h aufnehmen können und gleichbleibend je Durchfahrtsgeschwindigkeit eine hohe Trefferquote 95+X % erreichen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
09.09.2026
31.05.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rotterdammer Straße 2
90451
Nürnberg
Deutschland
DE254

Das Schienengate muss im Zufahrtsgleis zum Hafenbahnhof des bayernhafen Nürnbergs positioniert werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis über alles.
Das unter Erfüllung der Leistungsbedingungen laut technischer Spezifikation niedrigste Gesamtpreisangebot für das Schienengate (OCR-Anlage) sowie aller anzubietenden Preise wie Zusatzoptionen, Lizenzkosten, Softwarekosten, etc. und Servicevertrag (Euro pro Monat) werden mit berücksichtigt.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeit

Lieferzeit bis Anlieferung der OCR Anlage

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erhöhe Garantiefristen

Erhöhte Garantiefristen für elektrische Komponenten und/oder Stahlbau

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Schadenserkennung

Schadenserkennung:
Visuelle Erkennung durch Person mittels Bild und / oder
Assistenzsystem zur Schaderkennung

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Antrittszeit bei Mängeln

Antrittszeit bei Mängeln

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Trefferquote

Trefferquote min. 95 %

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

5G Komponenten

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation des offenen Verfahrens hat digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) stattzufinden.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF3M3SP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bayernhafen GmbH & Co. KG.
Linzer Straße 6
93055 Regensburg

Öffnung der Angebote am 03.09.2026 um 9 Uhr.
Die Öffnung der Erstangebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, ausdrücklich nicht Gebrauch.
Grundsätzlich besteht bei fehlenden, unvollständigen, oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen die Möglichkeit, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Hierzu gehören im Allgemeinen auch Referenzen. Es dürfen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden. Jedoch dürfen inhaltliche Nachbesserungen vorliegender Erklärungen nicht vorgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2018, Az. VII-Verg 39/18; Beschl. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 42/17; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2017, VK 2-112/17). Zwar sprechen die nationalen Vergabebestimmungen von fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, die "korrigiert" werden können, Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU enthält aber nur die Formulierung "ergänzen, erläutern und vervollständigen". Nach der Richtlinie sind daher inhaltliche Korrekturen und Änderungen nicht zulässig. Inhaltliche Korrekturen und Änderungen erfolgen vor diesem Hintergrund nicht. Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, verweist auf seine Präqualifikation und stellt sich heraus, dass die dort eingetragenen Referenzen für den zu vergebenden Auftrag inhaltlich nicht geeignet sind, darf und werde keine anderen Referenzen nachgefordert (VK Hamburg, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 60.29-319/2019.005). Unterlagen werden auch kein zweites Mal nachgefordert. Legt der Bewerber die Referenz trotz erstmaliger Nachforderung nicht fristgerecht vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016, Az. VII-Verg 28/15).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-
und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise

Finanzierung

Siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung