Verfahrensangaben

Verpachtung Café-Restaurant im Kursaalgebäude Bad Ems & Übernahme Kursaal-Catering...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.07.2026
10.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Staatsbad Bad Ems GmbH
DE149320167
56130
Bad Ems
Deutschland
DEB1A
Herr Michael Saal
sbbe@staatsbad-badems.de
+492603-9730

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
DE355604198
55116
Mainz
Deutschland
DEB35

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

55300000-3
55000000-0
55500000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Übernahme der Pacht zur Bewirtschaftung der Kursaal-Gastronomie und die Übernahme des Kursaal-Caterings mit Bewirtschaftungsrecht bzw. mit Option des Alleinbewirtschaftungsrechts im Kursaalgebäude in der Stadt Bad Ems (ausgenommen sind die Räumlichkeiten der Spielbank im Kursaalgebäude).
WICHTIG: aus technischen Gründen wird das Verfahren als öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne der VgV (§ 103 Abs. 4 GWB, §§ 1 ff. VgV) ausgeschrieben. Tatsächlich handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB iVm. §§ 1 ff. KonzVgV

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1.1.1 Pachtgegenstand
Bisher wurde der Pachtgegenstand als Restaurant mit gehobener Eventgastronomie betrieben. Über die große Catering-Küche wurde von hier aus auch das Veranstaltungs-Catering des Kursaales besorgt.

Der Restaurantbereich wurde 2016 von der Verpächterin komplett neugestaltet, mit Großinventar ausgestattet und ein modernes, stilvolles Ambiente geschaffen. Kassenanlagen, Geschirr, Porzellan, Gläser, Tischwäsche werden nicht von der Verpächterin gestellt. Neben dem Restaurantbereich und den darüberliegenden Sälen gehören im Außenbereich Flächen der Kolonaden, sowie der Kastaniengarten zu den zu bewirtschaftenden Pachtflächen. Die Kücheneinrichtung besteht aus unter-schiedlichen Baujahren und ist dem aktuellen Betreiberkonzept angepasst. Ein begehbares Kühlhaus wurden im Jahr 2024 vollständig erneuert.

Bei den geplanten Öffnungszeiten, Ruhetagen und Betriebsferien ist eine Orientie-ung an der Frequentierung der Liegenschaft erwünscht.
Aus der Küche des Café-Restaurants wurde in der Vergangenheit auch das Kursaal-ebäude, mit Ausnahme der Spielbank, gastronomisch versorgt, zu dem es von hier aus über ein Foyer mit Bar einen direkten Zugang gibt.

Nicht zum Pachtgegenstand gehören der Marmorsaal im Kursaalgebäude, das Kurtheater im Kursaalgebäude, unteres und oberes Foyer im Kursaalgebäude, die Spielbank sowie die Musikbühne im Kurgarten (Außengelände). Die genauen Pachtflächen sind der Anlage zu entnehmen. Marmorsaal, Foyer und Kurtheater können nach der abzustimmenden Preisliste vom künftigen Betreiber der Gastronomie für eigene Veranstaltungen gemietet werden.

Für das Gebäude besteht eine Nutzungsordnung, die der Anlage 4.2 zu entnehmen ist.

Es besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, das Gebäude vor Ort zu besichtigen. Bitte treten Sie dafür mit der Konzessionsgeberin in Kontakt.

Weitere Informationen zu den Räumen und Flächen, die verpachtet werden bzw. zu den Räumen, die zum Catering mit Bewirtschaftungsrecht bzw. Option des Alleinbewirtschaftungsrecht gehören, erhalten Sie in Anlage 0.

1.2.3 Objektbeschreibung Kursaalgebäude und Restaurant
Die mondäne Bäderarchitektur des Kursaalgebäudes und der vielen Nachbargebäu-de bilden das historische Kurzentrum von Bad Ems. Im Juli 2021 wurde der Welterbe-Status durch die UNESCO erteilt. Das Gebäude liegt direkt an der Jacques-Offenbach-Promenade, der großen Flaniermeile der Stadt mit Kurpark, Musikpavillon und Kursaal-Kolonnaden. Zum Kursaalgebäude selbst gehören der Marmorsaal, das Kurtheater mit 522 Sitzplätzen, das Gästeforum sowie das Spielkasino, die älteste Spielbank Deutschlands.

Der Restaurant-Bau hat eine längere Tradition und besteht bereits seit den 1920er Jahren. In 2015/2016 hat eine umfassende Modernisierung des Restaurant-Bereichs, der sanitären Anlagen, Nebenräumen und der Küche stattgefunden. Die Restaurantfläche selbst verfügt über ca. 120 Sitzplätze. Die aktuellen Pächter betreiben das Restaurant als Erlebnis-bzw. Eventgastronomie mit modernem Design in historischem Ambiente und sehr gehobener Kulinarik. Weitere Flächen sind der märchen-hafte Marmorsaal und der Blaue Salon sowie die Open-Air Flächen im Kastaniengarten oder unter den Kolonaden mit traumhaftem Lahnblick. Die Location ist für standesamtliche Trauungen ausgewiesen.

1.2.3.1 Zum Denkmalschutz
Die Immobilie "Kursaalgebäude" und damit auch der Pachtgegenstand stehen unter Denkmalschutz. Hinsichtlich der Innenräume bestehen für den Pächter relative Gestaltungsfreiheit, wobei baulichen Veränderungen mit der Verpächterin bzw. der Denkmalschutzbehörde abzuklären sind.
An der Außenfassade dürfen nur Werbeanlagen angebracht werden, die mit dem Verpächter und der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Es obliegt dem Pächter, alle denkmalrechtlichen Genehmigungen für das Pachtobjekt nach Rücksprache mit dem Verpächter einzuholen.

1.2.3.2 Behördliche Auflagen
Die Vorgaben der Versammlungsstätten-Verordnung und des Gaststättengesetzes sind zu beachten. Die Sperrzeit wurde aufgehoben und durch eine Reinigungszeit ersetzt (05:00 - 06:00 Uhr). Die Außengastronomie ist bis 22:00 Uhr gestattet; Aus-nahmen bedürfen der behördlichen Genehmigung. Zu beachten ist die örtliche Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Anschlagtafeln, Schaukästen und Automaten-Webeanlagensatzung (WAS, Stand: 16.03.2010, die auf der Homepage der Stadt Bad Ems unter www.vgben.de/gemeinden/stadt-bad-ems/satzungen/ eingesehen werden kann.

1.3 Wesentliche Vertragskonditionen
Es ist beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für 5 Jahre zu vergeben (voraus-sichtlich vom 01.05.2027 bis zum 30.04.2032)., mit einer einmaligen, einseitigen Verlängerungsoption des Pächters um weitere 5 Jahre (bis zum 30.04.2037). Die Verlängerungsoption ist der Verpächterin spätestens 12 Monate vor Ablauf des Pachtvertrages durch eingeschriebenen Brief schriftlich mitzuteilen. Weitere Vertragsverlängerungen über diesen Zeitraum hinaus sind möglich. Sie bedürfen der beiderseitigen Zustimmung.
Die weiteren Einzelheiten zu den Vertragskonditionen sind dem Vertrag selbst in Anlage 3 zu entnehmen.

1.3.1 Bewirtschaftungsrecht /Bewirtschaftungspflicht
Dem Konzessionsnehmer der Kursaalgastronomie wird das Bewirtschaftungsrecht bzw. die Option des Alleinbewirtschaftungsrechts für das Konferenz- und Veranstaltungscatering bzw. alle im Kursaalgebäude anfallenden Gastronomieleistungen mit abzustimmenden Ausnahmen eingeräumt.

Die gastronomischen Rechte für Veranstaltungen der Staatsbad Bad Ems GmbH sollen weitestgehend an den Konzessionsnehmer vergeben werden, d.h. es besteht nicht nur das Recht die Veranstaltungen gastronomisch zu betreuen, sondern auch die Pflicht.
Weitere Informationen zu den, vom Bewirtschaftungsrecht/-pflicht ausgenommenen Veranstaltungen finden Sie in der Anlage 0.

Weitere Informationen zum Pachtzins, zu den Nebenkosten-Umlagen, den Investitionen sowie Eigeninvestitionen des Konzessionsnehmers sowie Behördlichen Genehmigungen finden Sie in Anlage 0.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5

einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Pächter um jeweils weitere fünf Jahre

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Römerstraße 8
56130
Bad Ems
Deutschland
DEB1A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Pachtzins

Wird in der 2. Stufe - Verhandlungsverfahren mitgeteilt

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Eigeninvestition

Wird in der 2. Stufe - Verhandlungsverfahren mitgeteilt

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Betreiberkonzept - wirtschaftliche Tragfähigkeit

Wird in der 2. Stufe - Verhandlungsverfahren mitgeteilt

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Betreiberkonzept - Standorteignung

Wird in der 2. Stufe - Verhandlungsverfahren mitgeteilt

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Betreiberkonzept - Kreativität des Konzepts

Wird in der 2. Stufe - Verhandlungsverfahren mitgeteilt

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachgespräch

Wird in der 2. Stufe - Verhandlungsverfahren mitgeteilt

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an.

Der Auftraggeber fordert mindestens die drei und maximal die fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.

Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt:
Auswahlkriterium 1: Umsatz max. 10 Punkte, Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen gemäß 6.2.1 im Dokument "Anlage 0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags_final". Mindestanforderungen: siehe Eignungskriterium Umsatz.

Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen max. 20 Punkte; gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen gemäß 6.2.2 im Dokument "Anlage 0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags_final". Mindestanforderung: Siehe Eignungskriterium Referenz.

Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen max. 70 Punkte; gewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß 6.2.3 im Dokument "Anlage 0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags_final". Der Auftraggeber wertet dabei max. drei Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bewerber mehr als drei Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt der Auftraggeber die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Mindestanforderung: Siehe Eignungskriterium Referenz.

Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los.

Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Auf der ersten Stufe wird die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt bzw. zusätzlich in nationalen Bekanntmachungsportalen veröffentlicht. Interessierte können ab diesem Zeitpunkt sämtliche Vergabeunterlagen - mit Ausnahme der vertraulichen Anteile der Vergabeunterlagen - unter der angegebenen Internetadresse downloaden. Durch form- und fristgerechte Einreichung der ausgefüllten und an den entsprechenden Stellen unterschriebenen Teile der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb können Bewerbende einen Teilnahmeantrag einreichen. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit wird auf Grundlage der Angaben und Erklärungen die Eignung der Bewerbenden geprüft.

Die Konzessionsgeberin beabsichtigt mindestens drei und maximal fünf Bewerber nach den bekanntgemachten Anforderungen als geeignete Bewerbende auszuwählen, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an Verhandlungen für das nachfolgende Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.

WICHTIG: aus technischen Gründen wird das Verfahren als öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne der VgV (§ 103 Abs. 4 GWB, §§ 1 ff. VgV) ausgeschrieben. Tatsächlich handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB iVm. §§ 1 ff. KonzVgV

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMMXSF

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB
endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
****
G) Rügeerfordernis:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Bedingungen zur Nachforderung der Unterlagen ist der Anlage 0 sowie Anlage 1 zu entnehmen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über die Eintragung in einem Be-rufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsre-gisterauszug) (§§ 152 Abs. 2, 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 25 KonzVgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von An-hang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvor-schriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.

Bitte reichen Sie darüber hinaus einen Han-delsregisterauszug ein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§§ 152 Abs. 2, 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 25 KonzVgV).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§§ 152 Abs. 2, 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 25 KonzVgV).

Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert).

Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.

Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Nachweis der Kreditwürdigkeit (§§ 152 Abs. 2, 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 25 KonzVgV) durch

- Bankbescheinigung über Kreditwürdigkeit für vergleichbaren Ausschreibungsgegenstand.
- "Qualifizierte Bonitätsauskunft"
- Vorlage der Bilanz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nur auf gesonderte Nachfrage der Verga-bestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffent-lichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Bereitschaft der Gestellung einer Kaution mit Vertragsabschluss in Höhe von pauschal 15.000,00 EUR in Form einer unwiderruflichen und unbefristeten, selbst-schuldnerischen Bankbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§§ 152 Abs. 2, 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 25 KonzVgV) durch Eigenerklärung der Bietenden:

Geeignete Referenzen über vergleichbare Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024).

Der Konzessionsgeber akzeptiert auch Referenzen in dem Zeitraum ab dem 01.01.2018.

Mindestanforderungen:
Benennung von insgesamt mindestens 3 Referenzprojekten über vergleichbare Dienstleistungen. Die Dienstleistung ist vergleichbar, soweit es sich um den Betrieb einer Gastronomie und/oder um Cateringleistungen handelt. Dabei müssen mindestens die folgenden Anforderungen erfüllt sein:

- Mindestens eine Referenz über den Betrieb einer Gastronomie (Restaurant, Café oder vergleichbare Einrichtung) mit mindestens 60 Sitzplätzen (innen) über einen zusammenhängen-den Zeitraum von mindestens 12 Monaten
- Mindestens eine Referenz über Veranstaltungscatering (z.B. Hochzeiten, Firmenfeiern, Empfänge, Kulturveranstaltungen) für mindestens 100 Personen gleichzeitig
- Durchführung von Eigenveranstaltungen in Sälen
Sofern Bewerbende darüber hinaus Referenzen über die gastronomische Betreuung von Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte, Theaterveranstaltungen) einschließlich Pausenbewirtung und/oder Künstlerbewirtung vorlegen können, wird dies im Rahmen der Qualitätsbewertung der Referenzen positiv berücksichtigt. Gleiches gilt für Erfahrungen mit denkmalgeschützten oder historisch bedeutsamen Gebäuden.

- Über die vorgenannten Referenzprojekte hinweg müssen Bewerbende insgesamt nachweisen, dass sie Erfahrung in der gleichzeitigen Bewirtschaftung von mindestens 100 Personen haben.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss sich auf einen Veranstaltungsort von mindestens 150 m² beziehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
90,00

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Falls Leistungen nicht vom Konzessionsnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Berufen sich Bietende zum Nachweis ihrer Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihnen die für den Konzession erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nehmen Bietende für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Konzessionsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Erklärung Unternehmensdaten

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten der Bewerbenden/ der Bewerbergemeinschaft (Gesamtzahl Beschäftigte).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB)
- falls zutreffend -

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung Russlandsanktionen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erklärung zur Einhaltung des MiLoG

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Mustererklaerung_3_Mindestentgelt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Konzessionsgeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen bietenden Unternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Anlage 2F1 ist auszufüllen und mit Teilnahmeantrag einzureichen
Anlage 2F2 ist auszufüllen und mit Teilnahmeantrag einzureichen
Anlage 2F3 ist auszufüllen und mit Teilnahmeantrag einzureichen
Anlage 2F4 ist auszufüllen und mit Teilnahmeantrag einzureichen
Anlage 2F5 ist auszufüllen und mit Teilnahmeantrag einzureichen
Anlage 2F6 ist auszufüllen und mit Teilnahmeantrag einzureichen
Handelsregisterauszug Mit Teilnahmeantrag einzureichen (kV)
Bankbescheinigung über Kreditwürdigkeit für vergleichbaren Ausschreibungsgegenstand Mit Teilnahmeantrag einzureichen (kV)
"Qualifizierte Bonitätsauskunft" Mit Teilnahmeantrag einzureichen (kV)
Vorlage der Bilanz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres Mit demTeilnahmeantrag einzureichen (kV)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Mit Teilnahmeantrag einzureichen (kV)
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft für Kaution mit Vertragsabschluss iHv. 15.000 EUR (kV)
Auszug Gewerbezentralregister (kV)
Anlage 4.2 einzureichen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung