A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots auf-gefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an.
Der Auftraggeber fordert die
drei bis fünf Unternehmen
mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebots-abgabe auf. Dazu wertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlos-sen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet der Auftraggeber im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Auftraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt:
Auswahlkriterien Max. Punkte
Anzahl der vergleichbaren Referenzen 200
Qualität der vergleichbaren Referenzen 600
Mitarbeiterzahlen 200
Max Gesamtpunkte 1000
B.1. Auswahlkriterium 1: Anzahl der vergleichbaren Referenzen - die weiteren Einzelheiten hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
B.2. Auswahlkriterium 2: Qualität der vergleichbaren Referenzen - die weiteren Einzelheiten hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
B.3. Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterzahlen - die weiteren Einzelheiten hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die maximale Anzahl an Bewerbern zugelassen ist.