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Ingenieurleistungen Baubegleitung/Bauüberwachung Brandschutz [bq]
VO: SektVO Vergabeart:   Qualifizierungssystem Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095
Hamburg
Deutschland
Bereich Einkauf
+49 403288-2078
+49 403288-2138
kathleen.scheibel@hochbahn.de
DE600
Gemeinsame Beschaffung
Kommunikation

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RWZK/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RWZK

Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Ingenieurleistungen Baubegleitung/Bauüberwachung Brandschutz [bq]
QS 006_204

CPV-Code Hauptteil

71000000-8

Art des Auftrags

Haupterfüllungsort

Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095
Hamburg
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Vergabe von Dienstleistungen für Bauüberwachung Brandschutz im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Zuschlagskriterien

Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung.

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Qualifizierung für das System

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt II 2.4, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.

Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.

Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften. Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.

1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Planungsfehler und Personenschäden;
7. Mindestumsatz von 2,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Brandschutzplanung, Ingenieurmethoden, organisatorischer Brandschutz, Bauüberwachung Brandschutz, Brandschutzprüfung;
8. Eigenerklärung und entsprechende schlüssige Erläuterung, dass und wie der Bewerber im Auftragsfalle eine Verfügbarkeit innerhalb von maximal 3 Stunden in Sonderfällen / Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort in Hamburg sicherstellen wird.
9. Eigenerklärung über Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen: Das Team muss mindestens einen Teamleiter in der Qualifikation "öffentlich bestellter Sachverständiger für Brandschutz" oder "Prüfingenieur für Brandschutz" tragen (Ernennungsurkunde beifügen);
10. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten, Bauwerke öffentlicher Verkehrsinfrastruktur, Projektmitarbeit in der Fachrichtung Brandschutz für die letzten 5 Jahre mit einem Bauvolumen von je min. 2 Mio EUR, mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse

zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 3. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
zu 6. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 9. formlose Darstellung der vorhandenen Nachweise; Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 10. formlose Darstellung der Referenzprojekte; Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.

Verfahren

Beschreibung

Angaben zur elektronischen Auktion

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2021 /S 182 - 474707

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Weitere Angaben

Verschiedenes

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zusätzliche Angaben

Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen Dienstleistungen zur Baubegleitung/Bauüberwachung Brandschutz ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.

Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 10 (Referenzen) erfüllt

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354
Hamburg
Deutschland
+49 4042823-1491
+49 4042823-2020
vergabekammer@fb.hamburg.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Rue de Loi
1048
Brüssel
Belgien
+32 2991111
+32 2950138

Einlegung von Rechtsbehelfen

§160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354
Hamburg
Deutschland
+49 4042823-1491
+49 4042823-2020
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