Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter);
2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt & hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinn des § 125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt;
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von min. 2 Mio. EUR pro Schadenfall;
7. Mindestumsatz pro abgeschlossenen Geschäftsjahre von 1,0 Mio EUR im Durchschnitt der 3 letzten Geschäftsjahren; oder Eigenerklärung
8. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
9. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen; oder Eigenerklärung
10. Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen;
11. Nachweis des Bewerbers von Erfahrung mit der Ausführung von Leistungen, die unter Ziffer VI.3 "zusätzliche Angaben" genannt sind und in Eigenanteil erbracht wurden.
Als Nachweis der Eignung die die Wirtschaftsnehmer im Hinblick auf Ihre Qualifikation erfüllen müssen sowie die Methode dieses nachzuweisen, kann auch wahlweise über die AVPQ Nummer erfolgen.
Zu 10) Nachweis durch Vorlage einer entsprechenden Maschinen- und Geräteliste (z. B. Zerkleinerungsmaschinen, Forstfräsen, Transportfahrzeuge) Erforderliche Referenzen in den letzten 5 Jahren (es reichen zu den unter VI. 3 angegebenen Kriterien jeweils 2 Referenzen):
Zu 11) Nachweis der Leistungen durch eine Referenzliste an Leistungen die vergleichbar in Ihrer Größenordnung sind mit Angabe zu Auftragssumme, Zeitraum, Auftraggeber
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.