Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt II 2.4, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen;
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 1 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges;
7. Mindestumsatz von 1,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich SiGeKo;
8. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
9. Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;
10. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation;
11. Das Team muss mindestens einen Teamleiter mit Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudiums der Ingenieurwissenschaften (Dip. Ing, B.Eng., M.Eng.) z.B. Bauingenieurwesen (Urkunde beifügen) und umfassende Erfahrung im Bereich von SiGeKo-Leistungen im Tunnelbau haben (Referenzen). Es ist ein Team inkl. Teamleiter aus mindestens 4 Mitarbeitenden zu benennen, von denen mindestens zwei die Qualifikation Fachkraft für Arbeitssicherheit (Urkunde) und zwei die Qualifikation Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Urkunde) besitzen.
12. 3 Referenzen aus dem Unternehmensportfolio mit vergleichbaren Leistungen zu Bauwerken öffentlicher Bauvorhaben mit Projektmitarbeit in der Fachrichtung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die letzten 5 Jahre mit einem Bauvolumen von je min. 10. Mio EUR