Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3
"Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
2. Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt,
3. Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB,
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB,
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall
7. Mindestumsatz von 1,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
8. Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
9. Nachweis des Bewerbers von Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2022) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils
10. detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren (Stichtag 1.7.2021) gemäß vorgenannter Ziffer 8., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der
Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen. Sofern eine Bewerbung für beide Messverfahren gemäß Ziffer II.2.4. erfolgt, sind jeweils 3 Referenzprojekte, also insgesamt 6 darzustellen.
11. Nachweis einer geeigneter technischen Ausrüstung.