Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 1 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges
7. Mindestumsatz von 0,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Umweltuntersuchungen Böden und Aushubböden sowie Grundwasseranalysen
8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation
9. Nachweis über die Akkreditierung des Labors gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018
10. Nachweis über die Zertifizierung nach Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015
11. Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 45001:2018 (Arbeitsschutzmanagementsystem)
12. Nachweis über die Anerkennung nach § 18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von Feststoffen: anorganische (1.2) und organische Parameter (1.3) sowie Dioxine und Furane (1.4))
13. Nachweis über die Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von wässrigen Medien: anorganische (2.2) und organische Parameter (2.3))
14. Nachweis über die Fachkunde nach Anhang 4 DepV
15. Nachweis der Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
16. Nachweis der Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Probenahme und allgemeine Kenngrößen (1))
17. Nachweis Personal über Eignung Probenahme nach LAGA PN98
18. Nachweis der Zulassung für Probenahme von Wasserproben aus Grundwassermessstellen in Hamburg
19. Nachweis über die regelmäßige Begutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hinsichtlich Prozesse und Leistungen
20. Der Bieter hat darzulegen, dass er sich mit der neu eingeführten MantelV auseinandergesetzt hat und zukünftig in der Lage ist Deklarationsanalysen nach MantelV (ErsatzbaustoffV) durchzuführen.
21. Der Bieter hat anzugeben wie viele Tage (Werktage) die Standarduntersuchungszeit für eine LAGA-Untersuchung (Komplettumfang) nach LAGA TR Boden Feststoff (Tabelle II.1.2-2) und Eluat (Tabelle II.1.2-3) beträgt. Zudem hat der Bieter anzugeben wie viele Tage (Werktage) eine Expressanalytik für eine LAGA-Untersuchung (Komplettumfang, s.o.) beträgt.
22. Der Bieter hat anzugeben ob eine Reaktionszeit von 2 Tagen nach Aufforderung durch den AG eine Probenahme nach PN98 bzw. eine Grundwasserprobenentnahme eingehalten werden kann
23. Der Bieter hat anzugeben wie viele Proben (LAGA-Untersuchung, Komplettumfang, s. o.) maximal parallel bearbeitet werden können.