Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt II.2.4), beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen;
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Planungsfehler und Personenschäden;
7. Mindestumsatz von 1,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Lärmgutachten, Beratung passiver Lärmschutz, Planung Lärmmindernder Maßnahmen, Baubegleitender Lärmschutz und Überwachung der geforderten Parameter;
8. - Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
9. - Erklärung, dass die Dienstleistung erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;
10. - Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation;
11. - Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren beschäftigten Personen (>= 4 Personen)