Schienenersatz- und Busnotverkehre im Auftrag der HOCHBAHN [ta]
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.12.2025
12.12.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG
DE811239681
Steinstraße 20
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
Bereich Einkauf
Radoslaw.Boroschewski@hochbahn.de
+49 403288-2985
+49 403288-0

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 4042823-1690
+49 4042792-3080

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 4042823-1690
+49 4042792-3080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
000-0000000000-00
Rue de Loi
1048
Brüssel
Belgien
BE100
olivier.guersent@ec.europa.eu
+32 2991111
+32 2950138

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60112000-6
60130000-8
60170000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist, der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Anbietern zur Durchführung von Schienenersatz- und Busnotverkehren im Auftrag der Hamburger HOCHBAHN innerhalb des hvv-Netzes.

Da diese Art von Verkehren nur eingeschränkt planbar ist, handelt es sich beim Umfang der ausgeschriebenen Leistung um eine Schätzung. Der tatsächliche Leistungsbedarf kann erheblich
variieren. Diese Angabe erfolgt gemäß § 19 Abs. 1 SektVO, wonach das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln und bekanntzugeben ist, jedoch nicht
abschließend festgelegt werden muss. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen von der Entwicklung des Verkehrsbedarfs und betrieblichen
Erfordernissen abhängt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss mehrere Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Schienenersatz- und Busnotverkehren im Auftrag der HOCHBAHN.

Umfang der Auftragsvergabe

1.500.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Dem Auftraggeber wird eine einseitige Option zur Verlängerung dieser Rahmenvereinbarung um zweimal 12 Monate eingeräumt. Möchte der Auftraggeber die Option ausüben, wird er dies jeweils mit einem Vorlauf von 3 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Die Schienenersatz- und Busnotverkehre werden im Raum Hamburg, im hvv-Netz durchgeführt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wirtschaftlichkeit

Der Anbieter hat mit seinem Angebot die folgenden Preise und Zuschlag abzugeben.

Kilometerverrechnungssatz pro Fahrplankilometer in EUR
Personalverrechnungssatz Busfahrer pro Fahrplanstunde in EUR
Busverrechnungssatz pro Stunde in EUR
Betriebslenkung pro Stunde in EUR
Busnotverkehr Zuschlagsatz in %

Die Bewertung richtet sich für alle 5 Unterkategorien jeweils nach dem günstigsten Angebots. Die Punkte werden entsprechend ihrer Rangfolge verteilt. Dabei erhält das günstige Angebot Rang 1- 12 Punkte Rang 2 - 10 Punkte, Rang 3 - 8 Punkte usw. Bei Preisgleichheit erhalten die Bieter die gleiche Punktzahl. Bieter deren Angebotspreis auf Rang 7 oder schlechte eingeordnet werden, erhalten 0 Punkte.
Die Wirtschaftlichkeit geht zu 60 % in die Gesamtbewertung ein.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept

Die angeforderten Konzepte fließet in die Gesamtbewertung der Angebote jeweils mit max. 10 Punkten ein.

Konzept: Fahrpersonal
Konzept: Fuhrpark
Konzept "Organisation"
Konzept "Nachhaltigkeit"

Bei der Bewertung des Konzepte können verschiedene Stufen von Punkten erreicht werden.

0,0 Punkte: das Konzept liegt nicht vor.
0,0 Punkte: das Konzept liegt vor, aber ist inhaltlich nicht passend.
1,0 Punkte: das Konzept liegt vor und ist inhaltlich passend, aber nicht schlüssig.
3,0 Punkte: das Konzept liegt vor und ist inhaltlich passend und schlüssig.
5,0 Punkte: das Konzept liegt vor, ist inhaltlich passend und schlüssig und umsetzungsrealistisch.
6,0 Punkte: das Konzept liegt vor, ist inhaltlich passend und schlüssig und anwenderfreundlich.
7,0 Punkte: das Konzept liegt vor, ist inhaltlich passend und schlüssig, umsetzungsrealistisch und passend im Zeitplan.
10,0 Punkte: das Konzept liegt vor, ist inhaltlich passend und schlüssig, umsetzungsrealistisch

Die Konzepte fließen jeweils mit 10 % in die Gesamtwertung ein. Die Summer aller Qualitätskriterien machen damit 40 % der Gesamtwertung aus.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Anbieter durchlaufen zunächst einen Teilnahmewettbewerb, um ihre grundsätzliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung im Bereich Schienenersatz- und Busnotverkehren nachzuweisen. Im Anschluss erhalten die zugelassenen Teilnehmer die Möglichkeit, ein Leistungskonzept sowie ein Angebot abzugeben, das folgende Bestandteile umfasst:

- einen Maximalpreis für die Schienenersatzverkehrsleistungen,
- einen prozentualen Zuschlag für Bunsnotverkehre.

Die Bewertung erfolgt anhand der in den Anlagen veröffentlichten Bewertungsmatrixen.

Mit den Anbietern, die in der Wertung die Plätze 1 bis 6 erreichen, beabsichtigt die HOCHBAHN den
Abschluss eines Rahmenvertrags über die ausgeschriebene Leistung.

Die HOCHBAHN behält sich vor, die Leistung gemäß § 19 Abs 2 SektVO entweder:
- im Rahmen eines Miniwettbewerbs unter den Rahmenvertragspartnern zu vergeben oder
- direkt an den wirtschaftlichsten Anbieter gemäß der angebotenen Maximalpreise zu vergeben.

Die angebotenen Preise unterliegen einer Preisgleitklausel.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1.500.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3MY2J

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die HOCHBAHN kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch die HOCHBAHN innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bewerber haben eine aktuelle und positive Bankerklärung einzureichen, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bewerber haben nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu sind eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vorzulegen, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren einzureichen. Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten drei Kalenderjahren Referenzprojekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, zur Zufriedenheit des entsprechenden Auftraggebers ausgeführt haben. Diese sind im Formular für die Eigenerklärung und geforderte Nachweise aufzuführen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bewerber haben eine Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice Betriebs-/Umwelt-/Produkthaftpflichtversicherung einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Teilnehmer muss den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen und die darin festgelegten rechtlichen sowie fachlichen Anforderungen vollständig erfüllen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung