Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Serversystemen für den Einsatz im Operational-Technology-(OT)-Umfeld eines Rechenzentrums der Hamburger Hochbahn AG.
Die angebotenen Systeme sind entsprechend der in dieser Ausschreibung definierten Spezifikationen zu liefern. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Hardware vollständig montiert, auf Funktionsfähigkeit geprüft und in einem betriebsbereiten Zustand ausgeliefert wird. Sämtliche Komponenten müssen bei Lieferung funktionsfähig sein und den vorgesehenen Betrieb ohne Hardware-Nacharbeiten durch den Auftraggeber ermöglichen. Die Server werden nach Lieferung durch den Auftraggeber in die bestehende Infrastruktur integriert.Die Ausschreibung umfasst zudem Service- und Wartungsleistungen einschließlich Hersteller-Support, Hardwareaustausch im Störungsfall, Firmware- und Treiberunterstützung. Darüber hinaus ist eine Media Retention vorzusehen, sodass ausgetauschte defekte Datenträger beim Auftraggeber verbleiben. Alle hierfür erforderlichen Leistungen sind im Angebot zu berücksichtigen.
Die Lieferleistung soll nach Rücksprache mit den Ansprechpartnern des Auftraggebers schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung beginnen, spätestens aber bis spätestens 31.03.2027 abgeschlossen sein.
Gesamtpreis für alle Systeme
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sollte es aus Sicht der Vergabestelle notwendig sein, kann für alle Teilnehmer die Frist verlängert und Bieterunterlagen nachgereicht werden.
Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
o Handelsregisterauszug
o Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
o die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Beschäftigten versichert sind
o Bankerklärung
o Kopien der Versicherungspolicen für eine Betriebs-/Umwelt-/Produkthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden und mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Vermögensschäden / Alternativ ist eine Absichtserklärung, eine solche Versicherungspolice im Zuschlagsfalle abzuschließen, einzureichen.
o Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre
Siehe Verdingungsunterlagen