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Verfahrensangaben

Zugmelder Schleifen

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.02.2026
13.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG
DE811239681
Steinstraße 20
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
Bereich Einkauf
sebastian.holona@hochbahn.de
+49 403288-2470

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
02000000-KBSW000001-97
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@bsw.hamburg.de
+49 4042840-3230
+49 4042794-0997

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 4042823-1690
+49 4042792-3080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
000-0000000000-00
Rue de Loi
1048
Brüssel
Belgien
BE100
olivier.guersent@ec.europa.eu
+32 2991111
+32 2950138

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34632200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die HOCHBAHN sorgt als größtes Unternehmen im öffentlichen Nahverkehr Hamburgs für die Sicherheit ihrer Fahrgäste. Ein zentrales Element ist ein seit über vier Jahrzehnten eingesetztes System, das sicherstellt, dass Züge korrekt im Haltestellenbereich positioniert sind, um einen sicheren Fahrgastwechsel zu ermöglichen. Das System arbeitet zuverlässig, mit geringer Fehleranfälligkeit und niedrigem Wartungsaufwand.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es sollen Ersatz-Meldeschleifen und alle notwendigen Komponenten bereitgestellt werden, um den zuverlässigen Betrieb sicherzustellen.
Ziel ist es, die Sicherheit der Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen zu gewährleisten, Systemausfälle zu vermeiden und den Wartungsaufwand gering zu halten.
Dabei müssen alle neuen Komponenten vollständig kompatibel mit der vorhandenen Auswerter-Elektronik, den Verbindungskabeln und Montagevorrichtungen sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Steinstraße 20
20095
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3MRY8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Sollte es aus Sicht der Vergabestelle notwendig sein, kann für alle Teilnehmer die Frist verlängert und Bieterunterlagen nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle unter III.1.1) - III.1.3) genannten Nachweise / Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag nummeriert und in nachfolgend genannter Reihenfolge einzureichen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen. Eigenerklärungen sind zu unterschreiben.
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Die Auszüge dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 vorliegen.
3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §124 vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß Schwarzarbg §21 vorliegen.
5. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung).
6. Eigenerklärung über die Entlohnung gemäß gesetzlicher Regelungen zum Mindestlohn.
7. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

- Nachweis aktuelle Haftpflichtversicherung
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Art. 7 VO (EG) 1071/2009,
- Unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringende Leistung nach den geltenden EN-, DIN- und VDE-Normen sowie dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Anforderungen der HOCHBAHN auszuführen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit, welche auf der elektronischen Vergabeplattform DTVP (Deutsches Vergabeportal) abzurufen sind.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Ja

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung