Die HOCHBAHN beabsichtigt, die U-Bahn-Linie U4 von der Haltestelle Elbbrücken über die Norderelbe, den Grasbrook und den Moldauhafen zu verlängern. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen zur Bauherrenunterstützung und Blauprüfung der Ausführungsunterlagen für dieses Projekt.
Die Bauherrenunterstützung und Blauprüfung bestehen aus sämtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung und weiteren Verwirklichung der genannten Bauprojekte. Die wesentlichen Aufgaben des Auftragnehmers sind: - Vorrangige Aufgabe der Bauherrenunterstützung ist die Bauprüfung. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung von (Bau-)Unterlagen auch auf Übereinstimmung mit dem Entwurf und den einschlägigen Regelwerken. Im Rahmen der Blauprüfung hat zudem eine vertiefte Prüfung aller Ausführungspläne zu erfolgen.- Teilnahme an Besprechungen, Entscheiderkreisen sowie Veranstaltungen.- Überprüfung bzw. Kontrolle der Leistungen der Ausführungsplaner sowie der sonstigen Beteiligten.- Sicherstellung des Informationsflusses und des Datenaustausches zwischen den am Projekt beteiligten Personen.- Durchführen und Protokollierung von regelmäßigen Projektbesprechungen mit internen und externen Beteiligten (Projektroutinen).Ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin, die in der Aufstellung des Schlüsselpersonals (Anlage 6) gesondert zu benennen ist, hat die Arbeiten in den Räumen der HOCHBAHN auszuführen. Für die Leistungserbringung stellt die HOCHBAHN Räumlichkeiten und Büroarbeitsplätze einschließlich EDV, Festnetztelefon und Verbrauchsmaterialien in Hamburg zur Verfügung. Weitergehende Informationen sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit diesem Vertrag sollen alle Leistungen bis Ende 2026 beauftragt werden (Stufe 1). In den nachfolgenden fünf Stufen können weitere Leistungen für die Bauherrenunterstützung / Blauprüfung für jeweils ein Jahr abgerufen werden.
Einschlägige Berufserfahrung der Schlüsselperson des Bieters sowie Nachweis der persönlichen spezifischen Erfahrungen dieser Schlüsselperson aus bis zu drei Projekten, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Auf die beigefügte Bewertungsmatrix wird verwiesen.
Gesamtsumme des Honorarangebotes für die Stufen 1 bis 6 gemäß beigefügtem Honorarblatt. Auf die beigefügte Bewertungsmatrix wird verwiesen.
Angebote müssen entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix mindestens 65 Punkte erreichen, um den Zuschlag erhalten zu können. Angebote mit einer Bewertung von weniger als 65 Punkten werden von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen.
Die Leistungen werden in jährlichen Stufen beauftragt. Zunächst sollen alle Leistungen bis Ende 2026 beauftragt werden (Stufe 1) . In den nachfolgenden fünf Stufen können weitere Leistungen für die Bauherrenunterstützung / Blauprüfung für jeweils ein Jahr abgerufen werden. Der Abruf weiterer Leistungen hängt auch davon ab, ob das Projekt umgesetzt und über eine Zuwendung finanziert wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag / die Aufträge auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, müssen zunächst einen schriftlichen Teilnahmeantrag über das DTVP-Vergabeportal einreichen. Alle geforderten Angaben und Nachweise sind formlos und vollständig mit diesem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend den in dieser Bekanntmachung genannten Teilnahmebedingungen sind nach der dort genannten Reihenfolge kurz und prägnant zusammen zu fassen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstelle der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Nach Ermessen des Auftraggebers können unter Anwendung des § 51 Abs. 2,3 SektVO einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 1GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 5 GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 6 bis 9 GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 10 GWB
Gemäß § 123 Abs. 4 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 3 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 4GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 5 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 6 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 7 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 8 GWB
01 Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1 Mio. EUR und für sonstige Schäden mit einer Deckungssumme von mindestens1 Mio. EUR bestehen. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
02 Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister. Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister.
03 Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers durch Vorlage einer Auflistung der in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die der Bewerber erbracht hat und vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind. Leistungen, die vor 2016 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet.
04 Zusätzlich zu der vorgenannten Auflistung der in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit hieraus 3 konkrete Referenzprojekte, die mit der zu vergebenden Leistung auch hinsichtlich der Größenordnung und Komplexität vergleichbar sind, detailliert mit Benennung der selbst ausgeführten Leistungen darzustellen. Jeweils mit Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, des Gesamthonorars und des Eigenanteils.
05 Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, dass für die ausgeschriebene Leistung qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen, jeweils aufgeteilt nach Berufsgruppen.
06 Es dürfen grundsätzlich keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Vorlageeiner entsprechenden Eigenerklärung. Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
07 Der Bewerber darf kein russischer Staatsangehöriger und auch keine natürliche oder juristische Person gemäß beigefügter Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sein. Vorlage der beigefügten und vom Teilnehmer ausgefüllten und rechtsverbindlich signierten Eigenerklärung zur Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
08 Der Bewerber muss im Auftragsfall qualifizierte und deutsch sprechende Mitarbeitende einsetzen (Schlüsselperson und Stellvertreter/in). Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
HINWEIS FÜR DAS ANGEBOT:Für die eingesetzte Schlüsselperson und Stellvertreter/in ist jeweils mit dem Angebot ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder vergleichbar (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing (FH), M. Sc. oder M. Eng.) sowie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen.
Weiterhin sind mit dem Angebot für die Bewertung der Erfahrung der vom Bieter für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Schlüsselperson geeignete Unterlagen, wie z. B. der Lebenslauf und entsprechende Referenzbescheinigungen vorzulegen. Auf die bei-gefügte Bewertungsmatrix wird verwiesen.
Siehe beigefügten Vertrag zur Bauherrenunterstützung und Blauprüfung der Ausführungsunterlagen sowie beigefügte Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Siehe beigefügte Vergabeunterlagen.
Das Los 1 umfasst die Bauherrenunterstützung und Blauprüfung für die Bauwerke "Haltestelle Moldauhafen", "Unterführung Dessauer Straße", "Gebäude Moldauhafen" und "Kabeltunnel Moldauhafen", einschließlich Stahlbau und Stahlverbundbau sowie Massivbau der Pfeiler und Gründungen und Bauteile des Stahlwasserbaus.
Das Los 2 umfasst die Bauherrenunterstützung und Blauprüfung aller Bauwerkspläne für den Ingenieurbau für die Bauwerke "Unterführung Norderelbe" und "Stahlviadukt Am Moldauhafen" einschließlich Stahlbau und Stahlverbundbau sowie Massivbau der Pfeiler und Gründungen und Bauteile des Stahlwasserbaus