Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt, externe Beratungsleistungen zur strukturierten Erarbeitung von Lösungsszenarien für eine IT-Gesamtstrategie zu vergeben. Grundlage dieser Ausschreibung sind die vom der Business IT erarbeiteten Projektziele: Projektziel ist es, auf Basis der heutigen organisatorischen, personellen und prozessualen Situation konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukünftige IT-Ausrichtung zu entwickeln.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: - Szenarien zur organisatorischen Verantwortung und zum Aufbau von IT-Personal - Szenarien zur Verantwortung des IT-Budgets und der IT-Bebauungsplanung - Szenarien zur organisatorischen Verantwortung bei der Digitalisierung von Prozessen - Abschlusspräsentation
Aufgrund der erhöhten Vertraulichkeit wird die vollständige Leistungsbeschreibung erst nach Unterzeichnung der "Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit" zur Verfügung gestellt.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die Vergabestelle die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit.Anschließend prüft die Vergabestelle die Eignung des Bewerbers.Jeder vollständige Teilnahmeantrag, der die aufgestellten Mindestbedingungen erfüllt, wird einer detaillierten Bewertung unterzogen. Anschließend werden die Ergebnisse in diese Bewertungsmatrix eingetragen und miteinander verglichen.Maximal 3 Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die eingereichten Angebote werden auf Vollständigkeit überprüft.Anschließend werden die Ergebnisse in die Bewertungsmatrix für Angebote eingetragen und miteinander verglichen.Danach finden Bietergespräche mit Angebotspräsentationen und Aufklärungen statt.Nach einer finalen Bewertung wird beabsichtigt dem wirtschaftlichsten Bieter mit der höchsten Punktzahl gemäß Bewertungsmatrix den Zuschlag zu erteilen.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sollte es aus Sicht der Vergabestelle notwendig sein, kann für alle Teilnehmer die Frist verlängert und Bieterunterlagen nachgereicht werden.
Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu sind eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vorzulegen, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Bewerber haben eine aktuelle und positive Bankerklärung einzureichen, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.
Bewerber haben eine Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice einzureichen, wonach der Bewerber über eine Betriebs-/Umwelt-/Produkthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden und mindestens 2.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Vermögensschäden verfügen muss.
Bewerber haben die Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren einzureichen. Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie folgende Referenzprojekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, zur Zufriedenheit des entsprechenden Auftraggebers ausgeführt hat.- Referenzen in der IT-Orga. Beratung für Unternehmen größer 5.000 Mitarbeiter (Min. Anzahl der Referenzen = 3)- Referenzen in der IT/OT-Orga. Beratung für Unternehmen größer 5.000 Mitarbeiter (Min. Anzahl der Referenzen = 3)- Referenzen für eine IT-Bebauungsplanung bei Unternehmen mit mehr als 50 Anwendungen (Min. Anzahl der Referenzen = 3)
Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden. Dies ist Bewertungskriterium im Teilnahmewettbewerb (siehe Bewertungsmatrix zur Eignungsprüfung). Zu jeder genannten Referenz ist ein kurzes Paper (Success-Story) einzureichen, in dem die zu bewertenden Inhalte bzw. Kriterien (K1 - K3) gem. "Bewertungsmatrix zur Eignungsprüfung" deutlich gemacht werden.
Zahlungsbedingungen 30 Tage netto
Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine selbst erstellte und von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, - in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Gemäß Verdingungsunterlagen.