Die HOCHBAHN ist Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne des BSI-Gesetzes (BSIG) sowie der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV). Gemäß § 39 BSIG besteht die Verpflichtung, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität informationstechnischer Systeme umzusetzen und deren Wirksamkeit und Angemessenheit nachzuweisen. Zudem sind die Anforderungen der BSIOrientierungshilfe "Systeme zur Angriffserkennung" (OH SzA) umzusetzen, insbesondere zur Gewährleistung einer wirksamen Detektion, Analyse und Behandlung sicherheitsrelevanter Ereignisse.
Das bestehende ISMS ist im Rahmen der Abteilung Zugsicherungs- und Kommunikationsanlagen (betriebliche-technische IT/OT) gemäß den gesetzlichen Anforderungen weiterzuentwickeln, um in Vorbereitung auf bevorstehende Nachweisverfahren den Reifegrad zu optimieren. Eine externe Beratung soll bei der Durchführung von internen Audits sowie Gap-Analysen, der Vorbereitung auf externe Audits bzw. Nachweisverfahren und der Erstellung und Qualitätssicherung von Richtlinien und Prozessen unterstützen.