Für die angebotenen Textilien sind mit Angebotsabgabe (s. Anlage 7) geeignete Nachweise zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit vorzulegen. Anerkannt werden insbesondere Zertifikate wie GOTS, OEKO-TEX(R) Standard 100 bzw. Made in Green, EU Ecolabel, Better Cotton, Fairtrade Cotton, GRS oder vergleichbare Nachweise.
Neben den genannten Nachweisen werden auch gleichwertige oder höherwertige Zertifikate für das angebotene Produkt anerkannt. Als höherwertig gelten Nachweise, die über die geforderten Mindeststandards hinaus zusätzliche oder strengere Kriterien er-füllen, insbesondere hinsichtlich Umweltverträglichkeit, Schadstoffbegrenzung, sozialer Produktionsbedingungen sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette (z. B. GOTS gegenüber reinen Schadstoffprüfungen wie OEKO-TEX(R) Standard 100).
Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG).
Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen).
Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist;
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen (Anlage 11 der Vergabeunterlagen).