Rahmenvertrag Corporate Fashion
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
Am Schanzenberg 10
66117
Saarbrücken
Deutschland
Vergabestelle
Heike Schreiner
+49 63511316-32753
vergabestelle@rps.aok.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMG1P

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMG1P/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (nachfolgend Auftraggeberin genannt) schreibt den unternehmensweiten Bedarf an Kleidungsstücken im Corporate Design (Corporate Fashion) in Form einer "Öffentlichen Ausschreibung" als Rahmenvertrag aus.
Als modernes und dienstleistungsorientiertes Unternehmen legt die AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland großen Wert auf ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Die einzusetzende Corporate Fashion soll die Markenidentität widerspiegeln und zu einem konsistenten, wiedererkennbaren Auftritt beitragen. Ziel ist es durch hochwertige und abgestimmte Dienstkleidung die Außenwirkung zu stärken und die Zugehörigkeit der Mitarbeitenden zum Unternehmen sichtbar zu machen.
Die nachfolgend aufgezählten und beschrieben Artikel bilden den vorgesehenen Produktkatalog der Auftraggeberin ab:
Softshelljacken
Regenjacken
Winterjacken
Bodywarmer
Hoodies
Hoodie mit Reißverschluss
Poloshirts
Poloshirts lang
T-Shirts
Langarmshirts
Sportshirts
Trainingsanzüge
Leggins
Beanie
Hemden
Blusen
Der Auftragnehmer beschafft die vorgesehenen Kleidungsstücke, führt deren Veredelung/Branding durch und liefert diese in einer geeigneten Verpackung in den jeweils bestellten Mengeneinheiten an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.Soweit während der Vertragslaufzeit Zusatzleistungen/-Artikel benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang zu weiteren Bestellungen von Corporate-Fashion-Artikeln kommen. Die Vergütung hierfür erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listen- bzw. Katalogpreise des Auftragnehmers. Diese sind der Auftraggeberin offenzulegen. Auf dieser Basis kann der Auftragnehmer zugunsten der Auftraggeberin Preisnachlässe gewähren. Aufschläge auf die jeweils maßgeblichen Listen- bzw. Katalogpreise sind ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin wird Bestellungen nach Möglichkeit zusammenfassen. Ein Anspruch auf Mindestbestellmengen besteht jedoch nicht. Der Auftragnehmer muss daher in der Lage sein, bei Bedarf auch Kleinstmengen bzw. Einzelstücke innerhalb einer angemessenen Lieferzeit und zu den im Einzelpreisblatt vereinbarten Preis zu liefern.
(s. auch Anlage 2 der Vergabeunterlagen)

Haupterfüllungsort

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304
Eisenberg

Lieferung an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
100 %

Der Bieter mit der niedrigsten rechnerisch überprüften Angebotssumme (Einzelpreisblatt Anlage 4) erhält den Zuschlag.
Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 100,00 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt:

Das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtnettopreis erhält die maximale Punktzahl von 100,00 Punkten. Alle höheren, geprüften Gesamtnettopreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtnettopreis ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, ge-prüfte Gesamtnettopreis durch den geprüften Gesamtnettopreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 100,00 Punkten multipliziert wird.
Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.

Sollte von unterschiedlichen Bietern, auf deren Angebot ein Zuschlag erteilt werden könnte, der identische Preis eingereicht werden, erfolgt die Erteilung des Zuschlags im Losverfahren.
(s. auch Anlage 3 der Vergabeunterlagen)

Ausführungsfristen

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.08.2028.
Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht bis zum 31.05. des laufenden Vertragsjahres von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wurde. Spätestens zum 31.08.2030 endet der Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
(s. Anlage 5 der Vergabeunterlagen)

Laufzeit bzw. Dauer

24

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).

Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Corporate Fashon).

Das anbietende Unternehmen muss in jedem dieser Geschäftsjahre mindestens einen allgemeinen Jahresumsatz von mindestens 200.000,00 EUR erreicht haben.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat nach Maßgabe der Anlage 10 zu erklären, dass er im Zeitraum August 2023 bis Juli 2026 mindestens zwei Leistungen erbracht hat, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
- Belieferung eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung mit kunden- bzw. organisationsbezogener Berufs-, Dienst oder Repräsentationskleidung
- Lieferung von mind. 4 unterschiedlichen Bekleidungsarten aus den in Anlage 2 (Punkt 4.1) aufgeführten Produktgruppen oder von hinsichtlich Art und Verwendungszweck vergleichbaren Bekleidungsarten
- Abrufe von Kleinstmengen (5 oder weniger) entweder vertraglich vereinbart oder auf Anforderung des Referenzgebers im Rahmen der Vertragsausführung ermöglicht.

Sonstige

Für die angebotenen Textilien sind mit Angebotsabgabe (s. Anlage 7) geeignete Nachweise zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit vorzulegen. Anerkannt werden insbesondere Zertifikate wie GOTS, OEKO-TEX(R) Standard 100 bzw. Made in Green, EU Ecolabel, Better Cotton, Fairtrade Cotton, GRS oder vergleichbare Nachweise.
Neben den genannten Nachweisen werden auch gleichwertige oder höherwertige Zertifikate für das angebotene Produkt anerkannt. Als höherwertig gelten Nachweise, die über die geforderten Mindeststandards hinaus zusätzliche oder strengere Kriterien er-füllen, insbesondere hinsichtlich Umweltverträglichkeit, Schadstoffbegrenzung, sozialer Produktionsbedingungen sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette (z. B. GOTS gegenüber reinen Schadstoffprüfungen wie OEKO-TEX(R) Standard 100).

Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG).
Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen).

Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist;

Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).

Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen (Anlage 11 der Vergabeunterlagen).

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

siehe Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Keine.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

04.09.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 10 der Vergabeunterlagen), die Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) und die Erklärung Sanktionen EU des Wirtschaftsteilnehmers für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Erklärungen grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung
der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise (Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils
auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen,
wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung (Anlage 13 der Vergabeunterlagen) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage 14 der Vergabeunterlagen) der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.

Die Bewerbungsbedingungen inkl. Info DSGVO der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse für die Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.

Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis Freitag, 28. August 2026 schriftlich über das Vergabeportal zu stellen! Ansonsten bleibt die Anfrage unberücksichtigt.

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