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Rahmenvertrag Büromaterial und Konferenzartikel
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-DIe Gesundheitskasse
Knappschaftsstr. 1
66538
Neunkirchen
Deutschland
Vergabestelle
Heike Schreiner
+49 6351 1316-32753
vergabestelle@rps.aok.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXM4JG

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXM4JG/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt den unternehmensweiten Bedarf an Büromaterial sowie Konferenzartikel in Form einer "Öffentlichen Ausschreibung" als Rahmenvertrag aus.
Der Vertrag beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2028. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird. Spätestens zum 31.03.2030 endet der Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Haupterfüllungsort

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304
Eisenberg

Die Auftraggeberin verfügt derzeit in Rheinland-Pfalz und im Saarland über ca. 35 Lieferadressen. Die konkrete Lieferadresse wird pro Bestellung im Bestelldatensatz übermittelt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
60%
Nachhaltigkeit
20%
Qualität
20%

Preis: Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste Preis erhält die Bewertung 60 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Nachhaltigkeit: Neben den im Einzelpreisblatt (Anlage 4) geforderten Nachhaltigkeitskriterien (Mindestkriterien) sind die Bieter angehalten, weitere nachhaltige Produkte aus dem kundenspezifischen Portfolio als nachhaltige Varianten anzubieten.
Je höher die Anzahl der angebotenen Produkte, die nachhaltige Eigenschaften aufweisen und bei denen nicht bereits ein Mindestkriterium gefordert wurde, desto höher fällt die zu vergebende Punktzahl aus.
Qualität: Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Maximal können 100 Punkte erreicht werden, welche der Höchstpunktzahl von 20 Punkten für die Qualitätsbewertung entspricht. Die tatsächlich erreichten Punktwerte werden zur Höchstpunktzahl rechnerisch ins Verhältnis gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus allen Kriterien erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Bieter, auf die der Zuschlag erteilt werden könnte, die gleiche Punktzahl erzielt haben so erfolgt die Erteilung des Zuschlages auf den Bieter mit der höheren Punktzahl bei Kriterium Preis.

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.04.2026
31.03.2028

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).

Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Das anbietende Unternehmen muss in jedem dieser Geschäftsjahre einen Jahresumsatz von mindestens 30.000 Euro erreicht haben. (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Angabe von 2 Leistungen (Referenzen), die in den letzten 3 Jahren (Januar 2023 bis Dezember 2025) erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
- Belieferung von Büromaterial (Konferenzartikel gelten als üblicher Bestandteil der Vergleichbarkeit, sind jedoch nicht zwingend erforderlich)
- an mindestens 10 verschiedene Standorte des Auftraggebers
- Bestellabwicklung über einen Online-Shop
- Verarbeitung des Bestelldatensatzes als XML-Datei

Sonstige

Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG).
Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen).

Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist;

Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).

Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

siehe Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Keine.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

03.03.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

31.03.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 9 der Vergabeunterlagen), die Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) und die Erklärung Sanktionen EU des Wirtschaftsteilnehmers für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Erklärungen grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung
der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise (Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils
auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen,
wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage 13 der Vergabeunterlagen) der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.

Die Bewerbungsbedingungen inkl. Info DSGVO der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse für die Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.

Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis Dienstag, 24. Februar 2026 schriftlich über das Vergabeportal zu stellen! Ansonsten bleibt die Anfrage unberücksichtigt.

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