Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Malerarbeiten.
Malerarbeiten in einem Bestandsgebäude nach Umbau:Glasvliestapete ca. 100 m²Überholungsanstrich Decken, Kunstharz-Dispersion: auf Beton, GKB ca. 3.600 m²Überholungsanstrich Wände, Kunstharz-Dispersion: auf Beton, MW, GKB ca. 1.900 m²Neubeschichtung Decken, Kunstharz-Dispersion: auf GKB ca. 2.600 m²Überholungsanstrich Wände, Kunstharz-Dispersion: auf Putz, MW, GKB ca. 3.800 m²Bodenbeschichtung Epoxidharz: auf ZE ca. 900 m²Beschichtung Tiefgarage Epoxidharz: auf Beton ca. 960 m²Lackarbeiten: Geländer ca. 160 m, Türzargen ca. 33 Stück
siehe Liegenschaftskarte
Das Angebot mit dem niedrigsten, rechnerisch überprüften Gesamtpreis erhält den Zuschlag.
Termine / Fristen- Einweisungstermin: Spätestens 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung- Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung- Ausführungsbeginn: Spätestens 60 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn- Fertigstellung Gemäß Terminplan
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Malerarbeiten.Termine / Fristen- Einweisungstermin: Spätestens 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung- Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung- Ausführungsbeginn: Spätestens 60 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn- Fertigstellung Gemäß Terminplan
Die schriftliche Bieterkommunikation findet ausschließlich über das Vergabeportal statt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag.(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen.
Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Die Angebote werden digital über die Vergabeplattform DTVP nach Ende der Angebotsfrist geöffnet.
Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 16a VOB/A -EU.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Anzugeben ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Angabe über die Ausführung von mindestens zwei Referenzprojekte in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind. Der Auftragswert (in EUR) einer Referenz sollte der Höhe der Angebotssumme entsprechen oder darüber liegen. In der Kurzbeschreibung sollte angegeben werden, dass die erbrachte Leistung mit der zu vergebenen Leistung in etwa vergleichbar ist.
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er vor Ausführungsbeginn der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt. Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall - Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
(1) DIe Bürgschaftserklärung gemäß Ziffer 2.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer jeweils eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Bürgschaft innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Mängelansprüche abzudecken. (2) Schlusszahlung Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf 60Tage.