Die Postbeamtenkrankenkasse plant die Beschaffung von Leistungen zur Unterstützung der Kundenkommunikation, mit dem Schwerpunkt telefonischen Kundenberatung.
Ziel ist es, die telefonische Beratung der PBeaKK für ihre Versicherten sowie deren Bevollmächtigten und Betreuern auf hohem Niveau sicherzustellen. Dazu soll ein externer Dienstleister die PBeaKK zu Zeiten, in denen die PBeaKK mit eigenem Personal keine oder nicht genügend personelle Kapazität für die telefonische Kundenberatung zur Verfügung stellen kann, unterstützen.
Optionale Verlängerung um weitere 12 Monate.
gem. Leistungsbeschreibung
Gewertet wird qualitativen Zuschlagskriterien, gem. Anlage 8 / 8A.
Gewertet wird der Gesamtbruttopreis, gem. Anlage 8 / 8A.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB).