Bewerbungen von Unternehmen oder Organisationen, die nur Teilbereiche (z. B. nur Materiallieferung, nur Marketing oder nur Eventlogistik) abdecken können, können für diese Ausschreibung nicht berücksichtigt werden, sofern keine geeigneten Kooperationen oder Nachunternehmer benannt werden, die gemeinsam die vollständige Leistungserbringung sicherstellen.
Es ist wünschenswert, dass es sich bei dem bietenden Unternehmen um ein sozial orientiertes Unternehmen oder ein Unternehmen mit klarer Gemeinwohlorientierung handelt. Hintergrund ist, dass das Vorhaben nicht ausschließlich der Produktentwicklung dient, sondern auch Ziele in den Bereichen Umweltbildung, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Sanitärsysteme, Klimaschutz, Moorschutz sowie gesellschaftliche Transformation miteinander verbinden soll.